Vorsicht: Abo–Falle auf routenplaner-24.info

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Das von der ODV Online Content Limited betriebene Portal routenplaner-24.info verlangt von Nutzern eine Registrierung, damit sie den Routenplaner nutzen können. Aber Achtung: Bei routenplaner-24.info handelt es sich um eine sogenannte Abo–Falle, denn mit der Anmeldung geht angeblich eine 24-monatige Mitgliedschaft für 576 EUR einher.

Köder: „Kostenloses Gewinnspiel“

Auf den ersten Blick wirkt die Webseite seriös. Im oberen Teil kann man eine Route von A nach B berechnen, und darunter gibt es zudem ein kostenloses Gewinnspiel. Alle teilnehmenden User haben angeblich die Chance, ein Navigationssystem bzw. eine Traumreise für zwei Personen zu gewinnen. Egal ob man eine Route berechnen oder am Gewinnspiel teilnehmen möchte: Man wird zwecks Benutzerregistrierung zur Eingabe seiner E-Mail-Adresse aufgefordert. Ferner ist es notwendig, die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Diese sind im Zuge der Anmeldung jedoch nicht einsehbar. Abschließend muss für die Anmeldung auf routenplaner-24.info die Schaltfläche „Registrieren“ betätigt werden.

„Kostenpflichtiges Abonnement“ abgeschlossen

Die Lüge: Nur auf der Startseite steht im Kleingedruckten, dass die Dienste des Unternehmens eine 24-monatige Mitgliedschaft mit einem Monatsbeitrag von 24 EUR (insgesamt 576 EUR) voraussetzen. Das angeblich kostenlose Gewinnspiel gibt es demnach nicht. Der Verbraucher erhält stattdessen nach abgeschlossener Registrierung von dem Betreiber der Webseite eine Rechnung mit einer Zahlungsaufforderung i.H.v. 576 EUR an seine E-Mail-Adresse. Darin ist dann erstmalig von einem Vertragsabschluss für die Dauer von 24 Monaten bei routenplaner-24.info die Rede. Wer der Zahlungsaufforderung von routenplaner-24.info nicht nachkommt, erhält nach der Zahlungserinnerung ein weiteres Schreiben mit dem Betreff „Letzte Mahnung“ der ODV Online Content Ltd.

Wie sich betroffene Nutzer verhalten sollten

Ob die Nutzer von routenplaner-24.info, die sich für das „kostenlose Gewinnspiel“ registriert haben, den verlangten Betrag zahlen müssen, ist sehr zweifelhaft. Die Betreiber der Webseite verstoßen mit ihrer unseriösen Praktik gegen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen. Es fehlt beispielsweise ein Kostenhinweis, der einen gültigen Vertrag zustande kommen lässt: Er ist im Zuge der Registrierung nicht zu entdecken. Die Nutzungsbedingungen sind lediglich über einen unauffälligen und versteckten Link auf der Startseite von routenplaner-24.info aufzurufen. Darüber hinaus darf es laut Gesetz solche Abo-Fallen seit dem 1. August 2012 nicht mehr geben. Denn der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages im Internet setzt voraus, dass der Bestellvorgang so gestaltet ist, dass der Verbraucher mit seiner Auftragsvergabe ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Dazu dient der Bestellbutton. Dieser muss mit den Worten „kaufen“, „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung versehen sein. Einen solchen Button gibt es bei routenplaner-24.info nicht. Wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, kommt erst gar kein Vertrag zustande. Die betroffenen Verbraucher sollten daher auf keinen Fall an die Betreiber von routenplaner-24.info zahlen, sondern sich beraten lassen.

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