Erhält ein Arbeitnehmer eine Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit? Wer bereits 30 Jahre lang in einem Unternehmen gearbeitet hat, hat Loyalität und Treue zum Betrieb bewiesen. Kommt es dann zu einer Kündigung, sind die Aussichten auf eine Abfindung bei 30-jähriger Betriebszugehörigkeit sehr gut. Wir erklären, wie sich die Abfindung berechnet.
- Wieviel Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit?
- Kündigung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit: Abfindung kann hoch ausfallen
- Abfindung nach 30 Jahren öffentlicher Dienst – was steht im Tarifvertrag?
Wieviel Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Die Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit errechnet sich zum einen aus der Dauer, die der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist – inklusive Ausbildung, Krankheit, Urlaub und Elternzeit – und dem aktuellen Bruttomonatsgehalt. Mithilfe einer Formel lässt sich dann die Regelabfindung errechnen. Diese Regelabfindung ist ein erster Orientierungswert und sollte die unterste Grenze für die Höhe der Abfindung sein. Oft lassen sich weit höhere Abfindungen bei 30 Jahren Betriebszugehörigkeit erreichen – durch geschicktes Verhandeln.
Wie hoch ist die Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit? Das errechnet Ihnen unser Abfindungsrechner schnell und unkompliziert. Geben Sie Ihr Bruttomonatsgehalt und die 30 Jahre Betriebszugehörigkeit ein und die Abfindung als Orientierungswert wird angezeigt.
Der Abfindungsrechner berechnet die sogenannte Regelabfindung. Dabei suggeriert der Begriff Regelabfindung etwas Falsches, eine wirkliche „Regel“ gibt es nicht. Die Regelabfindung dient dem Fachanwalt für Arbeitsrecht als Untergrenze, unter welche die Höhe der Abfindung nicht fallen sollte. Die „Regelabfindung“ beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Oft werden statt Abfindungen auf Basis von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr auch Abfindungen mit einem Faktor von 1,0 oder sogar 1,5 ausgehandelt. Selbst ein Faktor von 2,5 wurde von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Wünsche, bereits erreicht.
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Jetzt kostenlos prüfenKündigung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit: Abfindung kann hoch ausfallen
Wer eine Kündigung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit erhält, kann mit einer hohen Abfindung rechnen. Voraussetzung ist aber, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und im Sozialplan eine Abfindung vorgesehen ist oder aber dass die Kündigung fehlerhaft ist. In beiden Fällen handelt es sich zwar nicht um eine gesetzliche Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit, aber die Chancen auf eine Entschädigungszahlung stehen sehr gut – insbesondere mithilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht, der die Verhandlung mit dem Arbeitgeber übernimmt.
In der folgenden Tabelle haben wir die mögliche Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit für verschiedene Monatsgehälter berechnet, die eine erste Orientierung geben soll:
Betriebszugehörigkeit | Monatsgehalt in Brutto | Abfindungshöhe | Anspruch auf Abfindung? |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.000 Euro | 15.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.500 Euro | 22.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.000 Euro | 30.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.500 Euro | 37.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.000 Euro | 45.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.500 Euro | 52.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.000 Euro | 60.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.500 Euro | 67.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.000 Euro | 75.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.500 Euro | 82.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6.000 Euro | 90.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Betriebszugehörigkeit | Monatsgehalt in Brutto | Abfindungshöhe | Anspruch auf Abfindung? |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.000 Euro | 15.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.500 Euro | 22.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.000 Euro | 30.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.500 Euro | 37.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.000 Euro | 45.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.500 Euro | 52.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.000 Euro | 60.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.500 Euro | 67.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.000 Euro | 75.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.500 Euro | 82.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6.000 Euro | 90.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 30 Jahren öffentlicher Dienst – was steht im Tarifvertrag?
Eine Abfindung gibt es nicht nur in der freien Wirtschaft. Auch eine Abfindung nach 30 Jahren öffentlicher Dienst ist durchaus möglich. Von einem Personalabbau durch betriebsbedingte Kündigungen betroffene Mitarbeiter sollten dann in den Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) für Angestellte des Bundes oder der Kommunen im öffentlichen Dienst schauen. Der Tarifvertrag sieht eine Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit in Höhe von einem halben bis zu sieben Monatsgehältern laut der Entgelttabelle vor. Wird allerdings nur ein einzelner Mitarbeiter gekündigt, bekommt er nicht automatisch eine Abfindung bei 30-jähriger Betriebszugehörigkeit. Hier muss er vorher eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einlegen und eine Abfindung aushandeln.
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