Je länger die Betriebszugehörigkeit, umso höher die Abfindung. Diese Regel gilt auch, wenn man als Arbeitnehmer gekündigt wurde und eine Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit aushandeln möchte. Wir erklären, wieviel Abfindung nach 5 Jahren möglich ist.
- Kündigung nach 5 Jahren: Abfindung berechnen
- Wieviel Abfindung steht mir nach 5 Jahren zu?
- Abfindung nach 5 Jahren berechnen: So geht’s!
Kündigung nach 5 Jahren: Abfindung berechnen
Wer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhalten hat, sollte sie unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Denn: Insbesondere betriebsbedingte Kündigungen enthalten oft Fehler. Ist das Kündigungsschreiben mangelhaft, lässt sich in vielen Fällen in einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlung eine Abfindung herausholen. Die Höhe der Abfindung berechnet sich dabei mithilfe des Bruttomonatsgehalts und der Betriebszugehörigkeit. Wer seine mögliche Abfindung bei Kündigung nach 5 Jahren berechnen möchte, kann folgende Faustformel nutzen: Bruttogehalt x 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung nach 5 Jahren gibt es aber nicht zwingend. Sowohl die Entscheidung, ob man eine Abfindung bekommt, als auch die Höhe der Entschädigungssumme sind Verhandlungssache. Grundsätzlich stehen die Chancen für eine Abfindung nach 5 Jahren Arbeit bei einem Arbeitgeber besonders gut, wenn die Kündigung ungerechtfertigt ist oder Fehler enthält. Bei der Prüfung der Kündigung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit auf Unstimmigkeiten und Fehler kann ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht helfen.
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Jetzt kostenlos prüfenWieviel Abfindung steht mir nach 5 Jahren zu?
Da die Höhe der Abfindung nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit auch vom aktuellen Bruttogehalt abhängt, ergeben sich individuelle Abfindungssummen, je nachdem wie die Faustformel ausgefüllt wird. Wir haben in der folgenden Tabelle beispielhaft die Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit für unterschiedlich hohe Monatsgehälter berechnet:
Betriebszugehörigkeit | Monatsgehalt in Brutto | Abfindungshöhe | Anspruch auf Abfindung? |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.000 Euro | 2.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.500 Euro | 3.750 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.000 Euro | 5.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.500 Euro | 6.250 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.000 Euro | 7.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.500 Euro | 8.750 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.000 Euro | 10.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.500 Euro | 11.250 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.000 Euro | 12.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.500 Euro | 13.750 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6.000 Euro | 15.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Betriebszugehörigkeit | Monatsgehalt in Brutto | Abfindungshöhe | Anspruch auf Abfindung? |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.000 Euro | 2.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.500 Euro | 3.750 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.000 Euro | 5.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.500 Euro | 6.250 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.000 Euro | 7.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.500 Euro | 8.750 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.000 Euro | 10.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.500 Euro | 11.250 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.000 Euro | 12.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.500 Euro | 13.750 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6.000 Euro | 15.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Die Abfindungssummen in der Tabelle sind allerdings nur erste Richtwerte. Je nach Verhandlungsposition und -geschick lassen sich auch weit höhere Abfindungen nach 5 Jahren Arbeit erzielen.
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Jetzt kostenlos prüfenAbfindung nach 5 Jahren berechnen: So geht’s!
Wer seine mögliche Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit individuell ermitteln möchte, kann unseren Abfindungsrechner nutzen. Die Faustformel ist hier hinterlegt. Stellt man seine persönlichen Werte für Betriebszugehörigkeit und Monatsgehalt ein, kann man die Abfindung berechnen lassen.
Der Abfindungsrechner berechnet die sogenannte Regelabfindung. Dabei suggeriert der Begriff Regelabfindung etwas Falsches, eine wirkliche „Regel“ gibt es nicht. Die Regelabfindung dient dem Fachanwalt für Arbeitsrecht als Untergrenze, unter welche die Höhe der Abfindung nicht fallen sollte. Die „Regelabfindung“ beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Oft werden statt Abfindungen auf Basis von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr auch Abfindungen mit einem Faktor von 1,0 oder sogar 1,5 ausgehandelt. Selbst ein Faktor von 2,5 wurde von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Wünsche, bereits erreicht.