Im April 2022 beantwortete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach knapp vier Jahren eine Anfrage des Rechtsanwalts Sebastian Steffens von der Kanzlei VON RUEDEN zum Opel-Abgasskandal. In dem Schreiben erklärt die Flensburger Behörde erstmals die Funktionsweise der Abschalteinrichtung in Dieselmotoren von Opel-Fahrzeugen.
Dass Opel in seinen Dieselfahrzeugen eine Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgaswerte verbaut hat, war bereits bekannt. Jetzt aber hat das KBA offiziell erklärt, wie dieser Mechanismus funktioniert. Demnach richtet sich der Umfang der Abgasreinigung nach festgelegten Umgebungsparametern: Ähneln diese Parameter den Prüfbedingungen der Zulassungsbehörden, wird das giftige Stickoxid (NOx) herausgefiltert. Andernfalls stoßen die betroffenen Opel-Autos weit mehr Schadstoffe aus, als gesetzlich erlaubt.
Laut KBA verfügen die Opel-Diesel über mehrere Betriebsstrategien zur Emissionsminderung. Ähneln die Umgebungsparameter den Bedingungen auf dem Teststand, schaltet das Fahrzeug in die Strategie mit den höchsten Abgasrückführungsraten. Dadurch werden die Stickoxide in den Abgasen reduziert und die gesetzlichen Emissionswerte eingehalten. „Dabei wurden durch das KBA die verwendeten Schaltungen, welche im vorliegenden Fall außerhalb des Umgebungstemperaturbereichs von 17 °C bis 33 °C und unterhalb eines Umgebungsdrucks von 91,5 kPa sowie oberhalb bestimmter Drehzahlen oder Lasten aktiviert werden, als unzulässige Abschalteinrichtungen bewertet“, erklärt das KBA in dem Schreiben. Diese Werte entsprechen ungefähr den Bedingungen auf dem Prüfstand, denn dort liegen die Temperaturen zwischen 20 °C und 30 °C und der Luftdruck bei mindestens 92,5 kPa.
Weichen die Umgebungsbedingungen von diesen Parametern ab, arbeitet das Opel-Fahrzeug mit einer weniger leistungsstarken Abgasreinigungsstrategie. In diesem wirkreduzierten Modus werden dann sowohl die Wirksamkeit des Abgasnachbehandlungssystems (SCR-Katalysator) als auch der Abgasrückführung (AGR) gedrosselt. So entstehen mehr umwelt- und gesundheitsschädliche Stickoxide als gesetzlich zugelassen, die der Opel über die Abgase in die Umwelt freisetzt. „Dies ist auch unter Bedingungen der Fall, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind“, so das KBA. Opel konnte gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt keine ausreichende Begründung für diesen wirkreduzierten Modus nennen. Daher stuft die Behörde diesen Mechanismus als unzulässige Abschalteinrichtung ein.
Rechtsanwalt Sebastian Steffens von der Kanzlei VON RUEDEN: „Die Parameter zur Steuerung der Abgasreinigung in Opel-Fahrzeugen sind offensichtlich auf die Bedingungen des Prüfverfahrens zugeschnitten. Das lässt sich durch diese KBA-Auskunft nun erstmals nachweisen, auch wenn Opel es stets bestritten hat. Die gleichzeitige Reduzierung von Abgasrückführung und Abgasnachbehandlung führt im normalen Betrieb zu einem exponentiellen Anstieg der Stickoxide. Jedem Verantwortlichen bei Opel muss klar gewesen sein, dass das nicht zulässig ist. Mit dieser Beschreibung der Funktionsweise verbessert sich die Möglichkeit, Opel ein vorsätzliches sittenwidriges Verhalten nachzuweisen und Schadensersatz für das manipulierte Fahrzeug einzuklagen.“
Der Opel-Abgasskandal beschäftigt die Opel Automobile GmbH und ihren Mutterkonzern Stellantis weiterhin. Erst im Februar 2022 musste Opel rund 400.000 Fahrzeuge in die Werkstätten beordern, da das KBA einen amtlichen Rückruf im Abgasskandal angeordnet hat. Opel-Fahrer sollten sich anwaltlichen Rat suchen, um sich zu ihren Klagemöglichkeiten gegen Opel beraten zu lassen.
Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat sich auf den Dieselskandal spezialisiert. Seit Beginn des Skandals berät und vertritt die Kanzlei mit Sitz in Berlin Dieselfahrer gegen die Autohersteller – auch gegen Opel. Bundesweit betreuen die Rechtsanwälte mehr als 14.000 Mandaten und werden von Finanztip im Abgasskandal empfohlen. Diesel-Halter können sich in einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung über ihre Rechte beraten lassen.