Kraftfahrt-Bundesamt beschreibt erstmals unzulässige Abschalteinrichtung in Opel-Dieselfahrzeugen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Nach knapp vier Jahren hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg jetzt auf eine Anfrage der Kanzlei VON RUEDEN aus dem Jahr 2018 geantwortet. In dem Schreiben erklärt die Behörde erstmals, wie die illegale Abschalteinrichtung in den Dieselmotoren von Opel genau arbeitet. So erklärt das KBA, dass Dieselfahrzeuge des Rüsselsheimer Herstellers Opel über mehrere Betriebsstrategien des Emissionsminderungssystems verfügen, die abhängig von Umgebungsparametern aktiviert werden. Dieses Vorgehen bewertet das KBA als unzulässige Abschalteinrichtung.

Opel hält Emissionsgrenzwerte nur auf Prüfstand ein

Unter Bedingungen, wie sie auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörden vorherrschen, schaltet die Abgasreinigung des vom Dieselskandal betroffenen Opel-Fahrzeugs in die Strategie mit den höchsten Raten der Abgasrückführung. Dann werden die gesetzlichen Grenzwerte für Emissionen eingehalten. „Dabei wurden durch das KBA die verwendeten Schaltungen, welche im vorliegenden Fall außerhalb des Umgebungstemperaturbereichs von 17 °C bis 33 °C und unterhalb eines Umgebungsdrucks von 91,5 kPa sowie oberhalb bestimmter Drehzahlen oder Lasten aktiviert werden, als unzulässige Abschalteinrichtungen bewertet“, schreibt das KBA in seiner Antwort. Wichtig dabei zu wissen: Unter Prüfbedingungen liegen die Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius und der Luftdruck bei mindestens 92,5 kPa.

Liegen die Umgebungsparameter außerhalb dieses Rahmens, schaltet das Abgasnachbehandlungssystem in einen Modus mit verminderter Wirksamkeit. „Dies ist auch unter Bedingungen der Fall, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind“, erklärt das KBA. Dann sinkt die Rate zur Abgasrückführung (AGR) und mehr gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) entstehen. Diese reduzierte AGR-Rate wird dabei nicht durch den SCR-Katalysator zur Reduktion von Stickoxiden ausgeglichen, da auch dieser seine Wirksamkeit herunterfährt. In diesem Modus reinigt das Opel-Fahrzeug die freizusetzenden Abgase nicht in ausreichendem Maße; die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide werden überschritten. Opel hat dieses Vorgehen gegenüber dem KBA nicht ausreichend begründet. Daher schätzt die Behörde diese Funktionsweise als unzulässige Abschalteinrichtung ein.

Klage auf Schadensersatz gegen Opel mit besseren Erfolgsaussichten

Dass sich eine illegale Abschalteinrichtung in den Dieselmotoren von Opel finden lässt, war bereits bekannt. Neu ist, dass das KBA nun erklärt, wie diese Abschalteinrichtung genau funktioniert. „Die Parameter zur Steuerung der Abgasreinigung in Opel-Fahrzeugen sind offensichtlich auf die Bedingungen des Prüfverfahrens zugeschnitten. Das lässt sich durch diese KBA-Auskunft nun erstmals nachweisen, auch wenn Opel es stets bestritten hat. Die gleichzeitige Reduzierung von Abgasrückführung und Abgasnachbehandlung führt im normalen Betrieb zu einem exponentiellen Anstieg der Stickoxide“, sagt Sebastian Steffens, Rechtsanwalt bei der Kanzlei VON RUEDEN. „Jedem Verantwortlichen bei Opel muss klar gewesen sein, dass das nicht zulässig ist. Mit dieser Beschreibung der Funktionsweise verbessert sich die Möglichkeit, Opel ein vorsätzliches sittenwidriges Verhalten nachzuweisen und Schadensersatz für das manipulierte Fahrzeug einzuklagen.“

Wir von der Kanzlei VON RUEDEN bieten allen betroffenen Opel-Haltern eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung im Abgasskandal an und setzen uns für ihr Recht auf Schadensersatz ein. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen den Autohersteller einschätzen.

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