Opferhilfe und Opferschutz ist für uns als Opferanwälte eine wichtige Komponente des Strafverfahrens. Neben dem Täter dürfen die Ansprüche, Bedürfnisse und Gefühle des Opfers nicht außer Betracht bleiben. Wir möchten unseren Sachverstand auch zu Gunsten der Opfer von Straftaten einsetzen. Unser oberstes Ziel ist es, Ihre Rechte wahrzunehmen und auszuschöpfen. Das Strafverfahren ist für Sie als Opfer oft der einzige Weg, Genugtuung zu erlangen und die traumatischen Erlebnisse aufzuarbeiten und zu verarbeiten. Gerade als Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten sollten Sie einen kompetenten Opferanwalt beauftragen. Gleiches gilt für Hinterbliebene eines Gewaltopfers.
Effektive Durchsetzung Ihrer Schmerzens- und Schadenersatzansprüche im Adhäsionsverfahren
Damit Sie nach dem belastenden Strafverfahren nicht zusätzlich vor ein Zivilgericht ziehen müssen, um Schmerzensgeld und Schadenersatz Ansprüche durchzusetzen, ist es dem Opfer einer Straftat gestattet, die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Indem die Verurteilung des Beschuldigten dieselbe Wirkung hat, wie ein im bürgerlichen Rechtsstreit ergangenes Urteil, erübrigt sich die Durchführung eines gesonderten Zivilprozesses. Sie ersparen sich damit weitere Gerichtstermine. Zudem muss der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen und dürfte sich größerem Druck ausgesetzt sehen, die Zahlungen auch zu leisten, da das Gericht die Zahlung mit in die Bewährungsauflagen mit aufnehmen kann.
Wen beauftrage ich als Opferanwalt in Berlin?
Grundsätzlich haben Sie immer freie Anwaltswahl. Es bietet sich an, einen Spezialisten für Opferschutz zu beauftragen und über die Nebenklage Ihre Rechte durchzusetzen. Gern prüfen wir für Sie, ob eine Nebenklage in Ihrem Fall in Betracht kommt.
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Wer bezahlt den Rechtsanwalt für Opferschutz?
Bei bestimmten Straftaten wird Ihnen auf Staatskosten ein Rechtsanwalt als Opferanwalt beigeordnet, liegt ein solches Delikt nicht vor, kann Ihnen, wenn Sie nicht über genügend Einkommen oder über eine Rechtschutzversicherung verfügen, zur Beauftragung eines Opferanwaltes Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Beiordnung des Opferanwaltes auf Staatskosten
Bei bestimmten Straftaten ist Ihnen auf Staatskosten ein Opferanwalt zu bestellen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie nach Ihren finanziellen Möglichkeiten in der Lage wären, den Anwalt selbst zu bezahlen. Voraussetzung für die Bestellung eines Opferanwalts ist, dass das Sie oder Ihre Angehörigen durch folgende Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verletzt worden sind:
- § 177 sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
- § 232 Menschenhandel
- § 232a Zwangsprostitution
- §233a Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
- § 211 Mord
- § 212 Totschlag
- § 226 Schwere Körperverletzung
- § 226a Verstümmlung weiblicher Genitalien
- § 234 Menschenraub
- § 235 Entziehung Minderjähriger
- § 238 Nachstellung
- § 239b Geiselnahme
- § 249 Raub
- § 250 Schwerer Raub
- § 252 Räuberischer Diebstahl
- § 255 Räuberische Erpressung
- § 316a räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Rechtschutzversicherung für Opferschutz und Nebenklage
Viele Rechtschutzversicherungen bieten mittlerweile eine Opfer-Rechtschutz an. Diese Rechtschutzversicherungen decken die Anwaltskosten für Sie als Nebenkläger. Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag.
Opferschutz und Nebenklage über Prozesskostenhilfe finanzieren
Sind Sie Opfer einer Straftat, die nicht in der Aufzählung genannt wurde und Sie können den Opferanwalt aus Berlin nicht aus eigenen Mitteln bezahlen, so ist Ihnen als Nebenkläger Prozesskostenhilfe zu gewähren. Von Prozesskostenhilfe können Sie nach denselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten profitieren, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist, der Verletzte seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe wird bei mittelschweren Delikten also an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft. Das heißt, dass sich das Opfer keinen eigenen Rechtsanwalt an seiner Seite leisten kann. Ernsthafte Chancen, dass ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe positiv beschieden wird, hat also nur derjenige, der zur selbständigen Wahrnehmung seiner Interessen außerstande ist, ihm dies unzumutbar ist oder die Sach- und Rechtslage schwierig ist.
Sonstiges zur Nebenklage in Berlin
Die Nebenklage setzt einen Antrag des Verletzten voraus, der gegenüber dem Gericht zu stellen ist. In ein und demselben Verfahren können mehrere Verletzte als Nebenkläger auftreten. Durch eine Straftat verletzte Jugendliche oder jugendliche Angehörige eines Verletzten können sich ebenfalls mit der Nebenklage anschließen, wie sich schon aus § 397a Abs. 1 Nr. 5 ergibt.
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