Ein Mandat des Berliner Strafverteidigers Johannes von Rüden wurde vergangenen Donnerstag von einem Strafrichter des Amtsgerichts Tiergarten vom Vorwurf des Handels mit Drogen freigesprochen. Dem 30-Jährigen wurde vorgeworfen, im Oktober 2020 einer ehemaligen Kollegin am Bundesplatz (Ort geändert) mindestens drei mal Marihuana verkauft zu haben.
Vorwürfe stützten sich auf Fund bei Hausdurchsuchung
Die Vorwürfe stützten sich auf Erkenntnisse nach einer Hausdurchsuchung, die bei dem Bruder der Kollegin durchgeführt wurde. Dabei wurde als Zufallsfund unter anderem „Stängelmaterial“ gefunden, wie ein Polizist vor Gericht angab.
In einem Rechtsgespräch konnte Rechtsanwalt Johannes von Rüden bereits die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die angegebenen Beweismittel wohl nicht für eine Verurteilung ausreichend sein dürften. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last.
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