Opel-Abgasskandal: Über 400.000 Fahrzeuge von amtlichen Rückrufen betroffen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Opel muss erneut Hunderttausende Dieselfahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im die Werkstatt zurückrufen. Der verpflichtende Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vom Februar 2022 betrifft die Opel-Modelle Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013 bis 2018. Weltweit geht es um mehr als 400.000 betroffene Fahrzeuge mit 1,3 und 1,6 Liter großem Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6, davon laut KBA 74.554 Fahrzeuge in Deutschland.

Unter der KBA-Referenznummer 011422 wurde am 17. Februar 2022 in der Rückrufdatenbank des KBA ein weiterer Rückruf veröffentlicht, der mehrere beliebte Modelle des Rüsselsheimer Herstellers betrifft. Der Rückrufcode lautet E222115640 (22-C-013) O7A. Wieder geht es um unzulässige Abschalteinrichtungen, die dafür sorgen, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand sauberer erscheinen als sie im Straßenbetrieb tatsächlich sind.

Welche Opel-Modelle lässt das KBA zurückrufen?

Von dem aktuellen Rückruf wegen Abgasmanipulationen sind nach Angaben des KBA folgende Opel-Modelle betroffen:

  • Corsa (Baujahr 2014 bis 2016)
  • Corsa (Van) (Baujahr 201 bis 2016)
  • Corsa (Van) (Baujahr 2015 bis 2016)
  • Astra (Stufenheck) (Baujahr 2014 bis 2015)
  • Astra Sports Tourer (Baujahr 2014 bis 2018)
  • Astra GTC (Baujahr 2014 bis 2018)
  • Astra Notchback (Baujahr 2014 bis 2018)
  • Astra (Van) (Baujahr 2015)
  • Astra, Astra+ (Baujahr 2015 bis 2018)
  • Astra Sports Tourer, Astra Sports Tourer+ (Baujahr 2015 bis 2018)
  • Insignia (Baujahr 2015 bis 2016)

Wer einen Rückruf wegen Abgasmanipulationen erhalten hat, wird gebeten, sein Fahrzeug in eine Vertragswerkstatt zu bringen.

Opel-Abgasskandal bereits seit 2015 bekannt

Der Autohersteller Opel ist schon seit 2015 in den Abgasskandal verstrickt. Opel bestreitet zwar, illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben, doch das KBA hat in Opel-Dieselmotoren mehrere unzulässige Funktionen zur Manipulation der Abgasreinigung gefunden und zunächst eine freiwillige Servicemaßnahme angeordnet. „Die Durchführung dieser Servicemaßnahme wurde von Opel lange verschleppt“, so ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums im Oktober 2018.

Bisher seien nur etwa 70 Prozent der geforderten Software-Updates durchgeführt worden. Nachdem Anfang 2018 eine fünfte Abschalteinrichtung entdeckt wurde, die das KBA als unzulässig eingestuft hatte, läuft eine amtliche Anhörung. Doch auch diese Anhörung sei durch Opel mit immer neuen technischen Argumenten zeitlich verschleppt worden, so der Sprecher.

Angesichts der laufenden Betrugsermittlungen beharrt Opel noch immer darauf, dass die betroffenen Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen. Doch einen Eilantrag, den Opel gegen die Rückrufanordnung des KBA eingereicht hatte, lehnte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht im November 2018 ab. Nach Auffassung der dritten Kammer liegen schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Auffassung des KBA zutreffend sei.

Softwareupdate keine Lösung im Opel-Dieselskandal

Unsere auf dem Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwälte raten von der Nutzung des von Opel angebotenen Softwareupdates ab, weil es sich negativ auf die Motorleistung, den Verbrauch und das Fahrverhalten des Fahrzeugs auswirken kann. Autos, die vom Abgasskandal betroffen sind, verlieren außerdem deutlich an Wert und können nur schwer weiterverkauft werden. 

Besitzer von Opel-Dieselautos mit illegalen Abschalteinrichtungen sollten sich daher anwaltliche Unterstützung holen. Die vom Abgasskandal betroffenen Opel-Modelle können gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden – abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Die Aussichten auf eine erfolgreiche Schadensersatzklage im Dieselskandal sind sehr gut. VON RUEDEN berät und vertritt Dieselfahrer im Abgasskandal. Nutzen Sie gern unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich unverbindlich über Ihre Rechte im Opel-Abgasskandal informieren!

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