Wann ist eine Abmahnung wegen verspäteter oder fehlender Krankmeldung möglich?

Erkrankt ein Arbeitnehmer, muss er seinen Arbeitgeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Erscheint er ohne Vorankündigung nicht auf der Arbeit, riskiert er eine Abmahnung. Lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer bei verspäteter oder fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgemahnt werden können.

  1. Krankmeldung vs. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  2. Wie viel Zeit hat man für eine Krankmeldung und zum Einreichen eines Attests?
  3. Wie ist eine Krankmeldung zu übermitteln?
  4. Was passiert, wenn keine Krankmeldung vorliegt?
  5. Voraussetzungen: Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung oder AU
  6. Wann gibt es eine Abmahnung wegen fehlendem Krankenschein?

Krankmeldung vs. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung

Eine Krankmeldung und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind nicht dasselbe. Bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (auch AU, AUB, Krankenschein oder „gelber Schein“ genannt) handelt es sich um ein ärztliches Attest, das die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bestätigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Arbeitnehmer in der Regel bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit vorlegen beziehungsweise am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit einreichen. Einige Arbeitgeber verlangen allerdings eine AU schon ab dem ersten Krankheitstag.

Eine Krankmeldung ist die Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, dass er krank ist und nicht arbeiten kann. Auch die voraussichtliche Dauer der Krankheit sollte bereits genannt werden. Die Krankmeldung ohne Arztbesuch sollte persönlich bereits am ersten Tag der Erkrankung, bestenfalls vor Arbeitsbeginn, erfolgen.

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Wie viel Zeit hat man für eine Krankmeldung und zum Einreichen eines Attests?

Abmahnung wegen fehlender AU

Gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, seinem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist (§ 5 Abs. 1 EntgFG). „Unverzüglich“ heißt in diesem Zusammenhang „ohne schuldhaftes Zögern“.

Wenn ein Arbeitnehmer also morgens aufwacht und bemerkt, dass er krank ist und nicht arbeiten kann, muss er seinen Arbeitgeber am besten vor Dienstbeginn oder in den ersten Betriebsstunden darüber informieren. Selbst wenn der Arbeitnehmer plant, später zum Arzt zu gehen, muss er seinen Vorgesetzten über sein Fernbleiben von der Arbeit in Kenntnis setzen.

Eine einfache Krankmeldung reicht gemäß Arbeitsrecht nach dem dritten Tag nicht mehr aus. Spätestens dann benötigt der Arbeitnehmer eine von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dem Arbeitgeber steht allerdings frei, schon früher einen Krankenschein zu verlangen. Ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ist dies zulässig. Regelungen dazu finden sich häufig im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Hinweis: Wenn ein Arbeitnehmer so krank ist, dass er seine Krankmeldung nicht übermitteln kann (etwa bei Bewusstlosigkeit nach einem Unfall), braucht er keine Abmahnung oder gar Kündigung zu fürchten. Er muss seinen Arbeitgeber dann aber informieren, sobald er wieder in der Lage dazu ist oder einen Angehörigen bitten, dies für ihn zu tun.

Wie ist eine Krankmeldung zu übermitteln?

Abmahnung oder Kündigung bei fehlender Krankmeldung

Eine bestimmte Form ist für die Krankmeldung nicht vorgesehen; in aller Regel reicht ein Anruf beim Arbeitgeber. Auch eine Krankmeldung per E-Mail, SMS, Fax oder über einen Messenger-Dienst (etwa WhatsApp) ist oft möglich, insofern der Arbeitgeber dies gestattet. Eine Krankmeldung per Brief würde zu lange dauern.

Letztendlich bestimmt der Betrieb, wie eine Krankmeldung erfolgen muss. An diese Vorgaben müssen sich Arbeitnehmer auch halten. Verlangt der Arbeitgeber, dass eine Krankmeldung telefonisch erfolgen muss, kann der Arbeitnehmer sich nicht per SMS oder WhatsApp krankmelden. In dem Fall wäre dann auch eine Abmahnung wegen einer Krankmeldung per WhatsApp oder SMS gerechtfertigt.

Was passiert, wenn keine Krankmeldung vorliegt?

Versäumt ein Arbeitnehmer, sich krankzumelden, oder fehlt er ohne ersichtlichen Grund auf der Arbeit, droht ihm eine Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz beziehungsweise wegen verspäteter oder fehlender Krankmeldung. Das bedeutet, auch wenn in einigen Betrieben erst am vierten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt einzureichen ist, muss sich der Arbeitnehmer vorher krankmelden. Ohne diese unverzügliche Krankmeldung, droht eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung.

Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung als Azubi? Auch für Abmahnungen in der Ausbildung gilt, dass Azubis ihre Krankheit ordnungsgemäß anzeigen müssen. Fehlt ein Lehrling öfters unentschuldigt, ist der Ausbildungsbetrieb berechtigt, ihm die fristlose Kündigung auszusprechen.

Eine Kündigung wegen fehlender Krankmeldung ist ebenfalls möglich, denn der Arbeitnehmer bleibt der Arbeit unentschuldigt fern und verletzt damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer somit die verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Normalerweise sollte der Arbeitnehmer jedoch wegen desselben Fehlverhaltens bereits mindestens einmal abgemahnt worden sein.

Voraussetzungen: Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung oder AU

Abmahnung bei verspäteter Krankmeldung oder AU

Neben der verspäteten Krankmeldung kann auch die verspätete Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Abmahnung oder wenigstens eine Ermahnung zur Folge haben. Reicht der Arbeitnehmer seinen Krankenschein nicht fristgerecht ein, verstößt er nämlich gegen die Nachweispflicht.

Pauschal lässt sich nicht sagen, wann eine Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich ist. Dafür muss stets eine Interessensabwägung unter Beachtung der folgenden Kriterien vorgenommen werden:

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses: Je länger ein Arbeitsverhältnis ohne Beanstandungen bereits besteht, desto schwieriger ist es, eine Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung oder AU durchzusetzen.
  • Häufigkeit des Fehlverhaltens: Hat ein Arbeitnehmer nur einmal seine Krankmeldung oder den Krankenschein zu spät übermittelt, kommt in der Regel keine Kündigung in Betracht.
  • Weitere Abmahnungen: Der Arbeitgeber muss im Vorhinein mindestens eine weitere Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung oder AU erteilt haben, bevor er einen Arbeitnehmer deswegen kündigen kann.
  • Ausmaß der Verspätung: Es macht einen Unterschied, ob man sich am Nachmittag des ersten Krankheitstages beim Arbeitgeber abmeldet oder erst eine Woche später.
  • Folgen der Verspätung: Kommt es durch die verspätete Krankmeldung oder das zu späte Einreichen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf, begünstigt das eine Abmahnung.

Achtung: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Gehaltszahlung auszusetzen, bis die erforderliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht wird (§ 7 Abs. 1 EntgFG). Sobald der Arbeitnehmer die AU nachgereicht hat, muss der Arbeitgeber die Zahlungen nachholen.

Wann gibt es eine Abmahnung wegen fehlendem Krankenschein?

Eine fehlende Krankmeldung oder ein fehlender Krankenschein fällt natürlich viel mehr ins Gewicht als eine verspätete Krankmeldung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Eine Abmahnung wegen fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist im Prinzip bereits beim ersten Mal möglich. Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer die Chance geben, sein Verhalten zukünftig zu ändern. Kommt es erneut dazu, dass der Arbeitnehmer keinen Krankenschein einreicht, ist nicht nur eine weitere Abmahnung wegen fehlender AU gerechtfertigt, sondern sogar eine verhaltensbedingte Kündigung.

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