Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 15. Dezember 2021 ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt im Mercedes-Abgasskandal aufgehoben und den Fall an das Landgericht zurückverwiesen (Az. 3 U 135/21). Die Richter am OLG gehen davon aus, dass die Klage auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung Erfolg haben könnte. Der Kläger wirft der Daimler AG die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung vor. Das OLG Frankfurt hat im Mercedes-Abgasskandal bereits mehrfach verbraucherfreundlich geurteilt.
Das Landgericht muss jetzt eine Beweisaufnahme in Form eines Sachverständigengutachtens anordnen, was der Kläger bereits in erster Instanz angeboten hatte. Falls der Sachverständige die frühere Software wegen des inzwischen aufgespielten Softwareupdates nicht mehr auslesen kann, müsse die Daimler AG – die kürzlich in Mercedes-Benz Group AG umbenannt wurde – die ursprüngliche Software offenlegen, so die Richter am OLG Frankfurt.
Mercedes C 250 CDI 4MATIC nutzt Abschalteinrichtungen
In dem Fall geht es um einen Mercedes C 250 CDI 4MATIC. Aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen fordert der Kläger für das Dieselfahrzeug Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB. Unter anderem soll im Motor des Fahrzeugs eine Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung verbaut worden sein.
Durch diese Funktion wird der Kühlmittelkreislauf im Prüfmodus kühler gehalten und so die Erwärmung des Motoröls verzögert. Dadurch lassen sich die Stickoxid-Emissionen des Fahrzeugs auf dem Prüfstand reduzieren, sind aber unter normalen Betriebsbedingungen unzulässig hoch, weil die Temperatur im Straßenbetrieb steigt. Durch die Nutzung der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung kommt ein Anspruch des Klägers auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht.
OLG untermauert Recht des Klägers auf rechtliches Gehör
Das Landgericht Frankfurt hatte den Klägervortrag als „ins Blaue hinein“ abgewiesen. Darin sehen die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt einen wesentlichen Verfahrensfehler: Durch den Verzicht auf das Gutachten sei das Recht des Klägers auf rechtliches Gehör im Verfahren übergangen worden, kritisierten die Richter das Vorgehen der Vorinstanz. Den Vortrag der Klägeranwälte hinsichtlich eines arglistig verschwiegenen Sachmangels bzw. einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung sahen die Richter hingegen als schlüssig an.
Im Mercedes-Abgasskandal halten es zahlreiche Gerichte für erwiesen, dass Daimler die Abgasreinigung seiner Dieselfahrzeuge manipuliert und Kunden damit sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat. Neben dem OLG Frankfurt haben sich auch die Oberlandesgerichte Naumburg, Köln und Nürnberg bezüglich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung auf die Seite der betrogenen Käufer gestellt.
Bereits das Thermofenster, das Daimler in seinen Dieselfahrzeugen verbaut hat, wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als unzulässig bewertet. In den Daimler-Verfahren geht es derzeit allerdings nicht mehr in erster Linie um das Thermofenster, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert. Immer mehr Gerichte sehen in der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung eine illegale Prüfstanderkennung und machen den Autobauer für die Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte zu Lasten der Umwelt haftbar.
Daimler-Abgasskandal: Jetzt Schadensersatz fordern!
Wer gegen im Dieselskandal gegen Mercedes-Benz vorgehen will, sollte nicht mehr lange warten, denn viele Ansprüche könnten in Kürze verjähren. Erfolgreiche Kläger können ihre Mercedes-Diesel an die Mercedes-Benz Group AG zurückgeben und erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.
Besitzer eines Mercedes mit manipuliertem Motor sollten sich daher jetzt an die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN wenden. Unsere Experten im Dieselskandal bieten Betroffenen unverbindlich ein kostenloses Erstgespräch über ihre Rechte im Mercedes-Abgasskandal an. Kontaktieren Sie uns – wir setzen Ihre Ansprüche gegen den Autobauer durch!