VW-Abgasskandal: OLG Köln verurteilt VW trotz Verjährung zu Schadensersatz

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Für VW-Kunden, die ein älteres Dieselfahrzeug mit dem Motor EA189 besitzen, gibt es eine gute Nachricht: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Volkswagen AG in einem Gebrauchtwagen-Fall zu Schadensersatz verurteilt – obwohl eigentlich bereits eine Verjährung eingetreten wäre. Die Verjährungsfrist beträgt üblicherweise drei Jahre ab Kenntnis des Mangels – nicht jedoch, wenn es sich um Betrug handelt. Im Fall von sittenwidriger Schädigung gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist nach § 852 BGB.

Bei Neuwagengeschäften entspricht es der Rechtsauffassung zahlreicher Oberlandesgerichte, dass Autobesitzer in Fällen zum VW-Motor EA189 trotz Verjährung des Anspruchs nach § 826 BGB auch jetzt noch Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 852 BGB haben. Mehrere Oberlandesgerichte haben VW in Neuwagengeschäften bereits zu Schadensersatz verurteilt – darunter neben dem OLG München auch das OLG Schleswig, das OLG Stuttgart, das OLG Koblenz, das OLG Oldenburg und das OLG Karlsruhe.

OLG Köln: Anspruch auf Schadensersatz auch für Gebrauchtwagen

Am 15. Dezember 2021 hat das OLG Köln entschieden, dass auch Betroffenen des Dieselskandals, die ihr Auto als Gebrauchtwagen gekauft haben, Schadensersatz zusteht, wenn sie ihr Fahrzeug vor weniger als zehn Jahren erworben haben (Az. 16 U 63/21). Mit Urteil vom 14. September 2021 hatte das OLG Naumburg bereits entsprechend geurteilt (Az. 1 U 17/21). VW wurde verurteilt, an den Kläger 7.804,02 Euro nebst Zinsen gegen Übergabe und Übereignung des VW Passat zu zahlen.

Beim Gebrauchtwagenkauf war die Frage, ob VW beim Gebrauchtwagenkauf „etwas erlangt“. Vieles spricht dafür, dass der VW-Konzern dadurch etwas erlangt hat, dass er das Fahrzeug ursprünglich in den Verkehr gebracht hat, und zwar den Kaufpreis, den der Neuwagenkäufer dafür bezahlt hat. Dennoch haben einige Gerichte eine Schadensersatzhaftung bislang abgelehnt, wenn das Fahrzeug als Gebrauchtwagen gekauft wurde. Die Begründung: VW habe aufgrund der unerlaubten Handlung auf Kosten der Zweiterwerber nichts erlangt.

Doch die Richter am OLG Naumburg und zuletzt auch am OLG Köln sehen das anders und haben in ihrer Entscheidung festgestellt, dass ein Dieselkäufer noch bis zehn Jahre nach Kaufvertragsabschluss Schadensersatzansprüche geltend machen kann – und zwar auch dann, wenn das Fahrzeug inzwischen weiterverkauft wurde. In der Urteilsbegründung des OLG Köln heißt es dazu: „Die aus § 826 BGB begründete Haftung der Beklagten gemäß § 852 Satz 1 BGB besteht auch gegenüber dem Kläger als Erwerber des streitgegenständlichen Fahrzeugs als Gebrauchtwagen.“

VW-Dieselskandal: BGH-Urteile zum Thema Verjährung erwartet

Im Februar 2022 werden Verhandlungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Gebrauchtwagenkauf erwartet. Dabei wird es um gleich fünf Fälle gehen. Wie im Fall vor dem OLG Köln wird in dem Verfahren vor allem § 852 BGB und die Frage der Verjährung im Fokus stehen. Im Mai 2020 hatte der BGH in einem Grundsatzurteil bereits Schadensersatzansprüche gegenüber VW bejaht – allerdings kam diese Entscheidung so spät, dass viele Betroffene davon ausgingen, dass bereits die Verjährung eingetreten sei.

Doch Schadensersatzansprüche beim Motor EA189 können auch jetzt noch durchgesetzt werden. VW haftet noch immer aufgrund von § 852 BGB, der eine zehnjährige Verjährungsfrist vorsieht, wenn es um Betrug geht. Es geht in diesem Paragrafen um den sogenannten Restschadensersatzanspruch, demzufolge jemand, der sich sittenwidrig einen finanziellen Vorteil verschafft hat, diesen Vorteil wieder zurückgeben muss. Wer durch eine deliktische Handlung etwas erlangt hat, soll die Vorteile nicht behalten, die er dadurch erlangt hat. Geschädigte im Dieselskandal können diese Vorteile demnach zurückfordern. 

VW-Käufer sollten ihre Ansprüche prüfen lassen

Betroffene des VW-Dieselskandals, die bislang noch nicht geklagt haben, können ihre Ansprüche auch 2022 noch durchsetzen. Die zehnjährige Verjährungsfrist nach § 852 BGB wird auf den Tag genau berechnet. Wer sein Auto am 15. März 2012 gekauft hat, müsste demnach spätestens am 15. März 2022 Klage einreichen.

Besitzer von Betrugsdieseln – ob Neu- oder Gebrauchtwagen – sollten daher jetzt aktiv werden und sich anwaltlich beraten lassen. Sie können dafür unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Unsere auf den VW-Dieselskandal spezialisierten Anwälte beraten geschädigte Autokäufer zu ihren Optionen und unterstützen sie bei Bedarf vor Gericht bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

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