Familienversicherung: PKV-Rückerstattung lohnt sich!

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Private Krankenversicherer erhöhen regelmäßig ihre Beiträge, doch nicht immer sind die Erhöhungen rechtens. Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die Axa bieten vielen Versicherten gute Chancen auf eine Beitragserstattung ihrer privaten Krankenversicherung (PKV). Wenn die Versicherung ihre Beiträge erhöht, empfiehlt es sich, die Erhöhung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Das kann sich vor allem bei der Familienversicherung lohnen, weil die Beiträge hier besonders hoch sind.

Jedes Jahr verschicken die Versicherer an ihre Kunden Schreiben, in denen sie eine Beitragserhöhung ankündigen. Die privaten Krankenversicherer begründen das mit höheren Kosten im Gesundheitswesen oder mit niedrigen Zinsen. Unserer Erfahrung nach sind die Tariferhöhungen jedoch in vielen Fällen unwirksam. Das bedeutet: PKV-Kunden können sich ihr Geld zurückholen. Wir unterstützen betroffene Versicherte dabei.

Wann darf die PKV ihre Beiträge erhöhen?

Wenn eine private Krankenversicherung höhere Beiträge fordert, muss sie strenge Regeln beachten – sonst ist die Erhöhung unwirksam. Wer als Versicherter in der Vergangenheit überhöhte Beiträge gezahlt hat, kann das zu viel gezahlte Geld zuzüglich Zinsen zurückverlangen. Das hat der BGH am 16. Dezember 2020 entschieden (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19). Es gibt mehrere Gründe, warum die Beitragserhöhung einer Krankenkasse unwirksam sein kann, darunter folgende:

• Keine ausreichende Begründung: Gemäß § 203 Abs. 5 VVG muss die PKV die Beitragssteigerung detailliert begründen. Unvollständige Begründung sind schon aus formalen Gründen unwirksam. Der Versicherer muss zwar nicht seine Kalkulation offenlegen, doch eine formelhafte Begründung, die lediglich den Wortlaut des Gesetzes wiedergibt, reicht nicht.

• Zu niedrig kalkuliert: Um Neukunden mit günstigen Tarifen anzuwerben, kalkulieren einige Versicherer die Prämie vor Vertragsbeginn zu niedrig und erhöhen sie kurz darauf, um auf eine ausreichende Berechnungsgrundlage zu kommen. Auch das kann unwirksam sein.

• Schwellenwerte nicht beachtet: Versicherer dürfen die Beiträge nur anpassen, wenn sie darlegen können, dass die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung ihrer Versicherten steigen. Das Gesetz gibt dafür Schwellenwerte vor, die überschritten werden müssen. Laut § 203 Abs. 2 VVG und § 155 Abs. 3 VAG müssen die Krankheitskosten um mehr als zehn Prozent über den kalkulierten Ausgaben liegen, um den Beitrag erhöhen zu dürfen. Bei der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit verlangt das Gesetz mindestens fünf Prozent. Sind die Kostensteigerungen niedriger, ist die Erhöhung unwirksam.

Lohnende Erstattung bei PKV-Familienversicherung

Sind Familien privat krankenversichert und der Versicherer hat die Beitragserhöhung für die Familienversicherung schlecht oder falsch begründet, fällt der Erstattungsbeitrag wegen der hohen Beiträge in der Regel besonders üppig aus. Wenn beide Ehe- oder Lebenspartner im Volltarif versichert sind, können in vielen Fällen fünfstellige Beträge zurückgefordert werden. Weil alle Familienmitglieder über den Hauptversicherten mitversichert sind, wird die Beitragserhöhung bei der Rückforderung für jede versicherte Person berücksichtigt und dann zusammengerechnet. Das kann sich auf 10.000 bis 20.000 Euro und mehr summieren.

Weil in den letzten Jahren sehr viele private Krankenversicherungen bei ihren Beitragserhöhungen Fehler gemacht haben, sind fast alle Versicherer betroffen. Rückerstattungsansprüche können unter anderem gegen die folgenden privaten Krankenversicherungen geltend gemacht werden:

  • Allianz
  • AXA/DBV
  • Barmenia
  • Bayerische Beamtenkasse
  • Debeka
  • DKV
  • Generali/Central
  • Gothaer
  • Hallesche
  • HUK-Coburg
  • INTER
  • Landeskrankenhilfe (LKH)
  • LVM
  • Münchener Verein
  • Nürnberger Krankenversicherung
  • SDK Süddeutsche
  • Signal Iduna/Deutscher Ring
  • uniVersa

Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, kann der Versicherte zu viel gezahlten Beiträge der letzten drei Jahre verzinst zurückverlangen. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Versicherte die Erhöhungsmitteilung bekommen hat. Für Schreiben aus dem Jahr 2019 kann die Erstattung bis zum 31. Dezember 2022 eingefordert werden.

Jetzt Beitragserhöhung prüfen lassen und Geld zurückfordern!

Haben auch Sie in den letzten drei Jahren überhöhte PKV-Prämien gezahlt? Unsere Rechtsanwälte prüfen kostenfrei die Schreiben Ihrer Versicherung und beraten Sie zu Ihren Rechten. Wir schauen uns Ihre PKV-Erhöhungen an und berechnen, welche Beiträge ab dem 1. Januar 2019 zurückerstattet werden können, weil Mängel in der Begründung vorliegen. Auf Wunsch kontaktieren wir Ihre PKV und reichen gegebenenfalls Klage bei Gericht ein. Holen Sie sich Ihre überzahlten Versicherungsprämien zurück – wir unterstützen Sie dabei!

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