Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) werden fast jährlich erhöht, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erhöhung in vielen Fällen nicht vorliegen. Privatversicherte müssen sich daher nicht jede Erhöhung gefallen lassen. In den vergangenen Jahren haben sich Millionen Beitragserhöhungen als illegal erwiesen – meistens aufgrund formeller Fehler in den Begründungen für die Beitragserhöhung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dezember 2020 in zwei Fällen zugunsten der klagenden Verbraucher entschieden, indem er die Unwirksamkeit von Prämienanpassungen bestätigt hat. Wer in der Vergangenheit überhöhte Versicherungsbeiträge bezahlt hat, kann den überzahlten Betrag innerhalb bestimmter Fristen plus Zinsen zurückfordern (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19). Wir unterstützen Sie dabei!
Wann ist eine PKV-Beitragserhöhung unwirksam?
Grundsätzlich dürfen private Krankenversicherer ihre Tarife erst dann erhöhen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Versicherungsleistungen liegen höher als ursprünglich kalkuliert. Das kann der Fall sein, wenn die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung der Versicherten steigen. Dafür gibt es gesetzliche Schwellenwerte: Bei den Krankheitskosten liegt der Schwellenwert bei zehn Prozent, bei der Sterbewahrscheinlichkeit bei fünf Prozent. Die Kostensteigerung darf außerdem nicht vorübergehender Natur sein.
- Die Erhöhung ist auch dann unwirksam, wenn der monatliche Beitrag vor Betragsbeginn zu niedrig kalkuliert und als Lockangebot genutzt wurde oder wenn die Beitragssteigerung nicht ausreichend begründet wird.
Beitragserhöhungen der PKV oft aus formellen Gründen unwirksam
Versicherer müssen ihre Beitragserhöhungen plausibel und ausführlich begründen. Das ist regelmäßig nicht der Fall. Wenn Prämienerhöhungen nur pauschal mit gestiegenen Kosten und einer höheren Lebenserwartung begründet werden, entspricht das nicht den gesetzlichen Anforderungen. Damit die Beitragserhöhung wirksam wird, muss sie nach § 203 Abs. 5 VVG ausführlich begründet werden. Andernfalls ist die Erhöhung schon aus formellen Gründen unwirksam.
In § 203 Abs. 5 VVG heißt es dazu: „Die Neufestsetzung der Prämie und die Änderungen nach den Absätzen 2 und 3 werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.“ Nutzen Versicherer nur pauschale, floskelhafte Begründungen, können Versicherte sich die zu viel gezahlten Beiträge oft in vier- bis fünfstelliger Höhe zurückerstatten lassen.
Wir prüfen die Beitragserhöhungen Ihrer PKV
Sind Sie privat krankenversichert? Wir prüfen die Beitragserhöhungen Ihres Versicherers auf formelle Fehler und fordern Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat sich auf solche Rückforderungen von privaten Krankenversicherungen spezialisiert. Wenn Ihre PKV in den letzten Jahren Ihre Beiträge erhöht hat, nutzen Sie gern unseren kostenlosen Erstcheck. Wir klären, ob ein Rückzahlungsanspruch besteht und ob sich eine Klage lohnen kann.