Whistleblower-Richtlinie: Webinare und Schulungen
Sie wollen ein internes Hinweisgebersystem einführen und wissen noch nicht, welche regulatorischen Vorgaben Sie erfüllen müssen? Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Personal entsprechend zu schulen und zu zertifizieren.
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind dazu verpflichtet, mindestens interne Meldekanäle bereitzuhalten. Sofern das Unternehmen nicht auf eine externe Lösung setzt, ist es dazu verpflichtet, regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Nach § 15 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG, Referentenentwurf) müssen die Personen, die die Meldung bearbeiten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig sein und die notwendige Sachkunde mitbringen. Die Beschäftigten dürften weitere Tätigkeiten durchführen. Allerdings dürfen diese Aufgaben und Pflichten nicht zu Interessenkonflikten führen.
Regelmäßige Schulungen sind Pflicht
Beschäftigungsgeber und Dienststellen haben dafür Sorge zu tragen, dass die mit Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Person „regelmäßig“ geschult werden. Das Gesetz schweigt sich jedoch dazu aus, wie oft dies geschehen muss und wie diese Schulungen auszusehen haben. Insbesondere müssten diese Schulungen darauf ausgerichtet sein, dass die verantwortlichen Personen die entsprechende Sachkunde aufbringen können, hinreichend vertraulich und unabhängig sind und das Personal entsprechend zu sensibilisieren.
Erwägungsgrund 56 WBRL: Welche Personen oder Abteilungen innerhalb einer juristischen Person des privaten Sektors am besten geeignet sind, Meldungen entgegenzunehmen und Folgemaßnahmen zu ergreifen, hängt von der Struktur des Unternehmens ab; ihre Funktion sollte jedenfalls dergestalt sein, dass ihre Unabhängigkeit gewährleistet wird und Interessenkonflikte ausgeschlossen werden. In kleineren Unternehmen könnte diese Aufgabe durch einen Mitarbeiter in Doppelfunktion erfüllt werden, der direkt der Unternehmensleitung berichten kann, etwa ein Leiter der Compliance- oder Personalabteilung, ein Integritätsbeauftragter, ein Rechts- oder Datenschutzbeauftragter, ein Finanzvorstand, ein Auditverantwortlicher oder ein Vorstandsmitglied.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Behörden und Unternehmen Schulungen zum Umgang und zur Einführung von Hinweisgebersystemen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bzw. der EU-Whistleblower-Richtlinie an. Dabei tragen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern in Online-Präsentationen oder bei einem Vorort-Termin die Grundzüge der Whistleblower-Richtlinie vor, erläutern Ihnen, wie ein internes Hinweisgeber-System aufgebaut sein muss, wie nach dem Eingang einer Meldung vorzugehen ist und wie Ermittlungen durchgeführt werden können. Unsere Schulung führen wir an Praxisbeispielen durch.
Wenn Sie Interesse an einer derartigen Schulung haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns unter 03020059077-200 an.
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