Schadensersatz im VW-Dieselskandal bis zu zehn Jahre möglich: VON RUEDEN erstreitet positives OLG-Urteil

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Erneut hat die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart für einen Mandanten eine Entschädigung erstritten – diesmal nach § 852 BGB. Demnach verjährt ein Anspruch auf Schadensersatz nach einer unerlaubten Handlung erst zehn Jahre nach Kauf. In dem Fall ging es um einen VW Tiguan mit dem Motor EA189, der vom Abgasskandal betroffen ist.

Der Kläger hatte das Fahrzeug 2013 zum Neupreis von 41.500 Euro erworben und erfahren, dass VW in dem Tiguan unzulässige Abschalteinrichtungen einsetzt. Der Kläger machte daraufhin vor dem Landgericht Ellwangen (Jagst) den sogenannten Restschadenersatzanspruch aus § 852 BGB geltend: Der Geschädigte kann demzufolge verlangen, was der Schädiger aufgrund einer deliktischen Handlung nach den Grundlagen einer ungerechtfertigten Bereicherung erlangt hat. Das Landgericht hatte den Anspruch mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe keinen wirtschaftlichen Schaden erlitten.

Allein der Abzug der an den Vertragshändler gezahlten Händlermarge vom Kaufpreis entspreche außerdem nicht dem wirtschaftlichen Gewinn für das Fahrzeug und damit der konkreten Bereicherung auf Beklagtenseite im Einzelfall. Von der Händlermarge müsse zusätzlich noch der Gebrauchsvorteil abgezogen werden. Damit dem Kläger ein Schaden entstanden sei, müsse die Händlermarge mindestens 19 Prozent des Kaufpreises betragen.

Der Kläger ging in Berufung und hatte Erfolg: Die Richter am OLG Stuttgart verurteilten VW zur Zahlung von 26.535,50 Euro nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs. Dabei stellten sie klar, dass für den Schaden eine wirtschaftliche und keine unmittelbare Vermögensverschiebung maßgeblich sei. Insoweit sei es unschädlich, dass das Fahrzeug bei einem Vertragshändler der Beklagten erworben wurde.

Der Schadensersatzanspruch sei auch nicht deswegen ausgeschlossen, weil der Kläger sich zum Zweck der Verjährungshemmung bei der Musterfeststellungsklage hätte anmelden können. Das Gericht folgte im Weiteren den Argumentationen der Klägerseite. Es erkannte den Schaden durch den Kauf eines Fahrzeugs mit Abschalteinrichtung an und stimmte einer Händlermarge von 15 Prozent zu. Diese Marge muss wie der Gebrauchsvorteil vom Kaufpreis abgezogen werden, sodass dem Kläger ein Schaden in Höhe von 26.545,50 Euro plus Zinsen zugesprochen wurde.

Immer mehr Urteile im Abgasskandal fallen im Sinne der Kläger aus, sodass die Chancen betrogener Autokäufer, sich vor Gericht gegen VW durchzusetzen, deutlich gestiegen sind. Für Karl Koppatz von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, federführender Anwalt der Klägerseite, zeigt dieses verbraucherfreundliche Urteil einmal mehr, dass der Abgasskandal noch nicht vorbei ist. „Es ist ein klares Signal an Verbraucher, auch weiterhin Ihre Ansprüche durchzusetzen“, so der Anwalt.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN zählt zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal und vertritt bundesweit über 14.000 Mandaten gegen die Autohersteller. Die Abgasexperten haben bereits mehr als 500 Urteile vor deutschen Land- und Oberlandesgerichten und mehrere Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof erwirkt. In einer kostenlosen Erstberatung können geschädigte Verbraucher sich informieren, ob sich eine Klage in ihrem Fall lohnt.

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