Im Auftrag der Filmverleih- und Vertriebsgesellschaft Tobis Film GmbH mahnt die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal aktuell Anschlussinhaber ab: Die Adressaten sollen den Film „The Father“ im Internet heruntergeladen auf einer Internettauschbörse angeboten haben. In der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen fordert die Kanzlei Frommer Legal im Namen ihres Mandanten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrags.
Frommer Legal ist eine der bekanntesten Abmahnkanzleien Deutschlands. Die Anwälte vertreten namhafte Unternehmen aus der Film-, Musik- und Verlagsbranche und verschicken solche Abmahnungen massenhaft. Doch die Forderungen sind oft ungerechtfertigt oder überzogen.
Filesharing-Abmahnung: „The Father“ mit Anthony Hopkins
Das Filmdrama „The Father“ entstand 2020 unter der Regie von Florian Zeller und kam am 26. August 2021 in die deutschen Kinos. „The Father“ ist die Verfilmung von Florian Zellers erfolgreichen Theaterstücks „Le Père“ und zeigt die Sicht des demenzkranken Anthony, gespielt von Anthony Hopkins. Während Anthony sein Gedächtnis immer mehr verliert, holen ihn alte Traumata wieder ein. Mit Fortschreiten der Krankheit gerät die Welt nicht nur bei Anthony und seinen Angehörigen und Pflegern aus den Fugen – auch der Zuschauer kann nicht mehr zwischen Wirklichkeit und Fiktion unterscheiden.
Was fordert die Frommer Legal vom Abgemahnten?
Der Inhaber des Internetanschlusses, über den der Film „The Father“ heruntergeladen wurde, soll den Film mit dem Download zugleich anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben. Die Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Films ist eine Urheberrechtsverletzung. Die Anwälte von Frommer Legal fordern den Abgemahnten daher auf, die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die dem Abmahnschreiben beigefügt ist.
Außerdem werden ein Lizenzschaden von 700 Euro und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro geltend gemacht. Für die außergerichtliche Beilegung des Falls verlangt die Kanzlei Frommer Legal also insgesamt 935,80 Euro. Vor allem bei der Unterlassungserklärung ist jedoch Vorsicht geboten: Sie kann praktisch nicht mehr zurückgenommen werden und bindet den Abgemahnten für 30 Jahre. Oft ist keine Unterlassungserklärung erforderlich.
Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen oft ungerechtfertigt
Falls eine Haftung besteht, ist die angebotene Vergleichssumme in den meisten Fällen überhöht. Sowohl die Notwendigkeit einer Unterlassungserklärung als auch die Höhe der Vergleichssumme sollten daher unbedingt von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft werden. Im Idealfall können sämtliche Ansprüche der Abmahnung zurückgewiesen werden – wenn der Anschlussinhaber sich entlasten kann und die sogenannte sekundäre Darlegungslast zum Tragen kommt: Kann der Anschlussinhaber nicht nachweislich belastet werden, müssen auch keine Zahlungen geleistet werden. Geben Sie daher nie eine Unterlassungserklärung ab, wenn keine entsprechenden Ansprüche bestehen.
Unsere Tipps für Empfänger von Filesharing-Abmahnungen
• Beachten Sie die im Abmahnschreiben angegebenen Fristen. Wenn Sie nicht fristgerecht auf die Abmahnung reagieren, riskieren Sie die Einleitung eines Gerichtsverfahrens.
• Kontaktieren Sie die Kanzlei Frommer Legal nicht selbst, so vermeiden Sie eine schlechte Ausgangsposition.
• Wenn Sie für den Download des Films „The Father“ nicht verantwortlich sind, prüfen Sie, ob jemand aus ihrem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Frage kommt.
• Unterschreiben Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Falls tatsächlich eine Unterlassungserklärung notwendig ist, sollte ein Anwalt eine modifizierte Erklärung ausarbeiten.
• Zahlen Sie den geforderten Geldbetrag nicht ohne vorherige Prüfung. Wenn Sie die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben, müssen Sie möglicherweise nichts zahlen. Falls Sie für die Tat verantwortlich sind, kann ein Anwalt den Vergleichsbetrag in der Regel deutlich herunterhandeln.
Filesharing-Abmahnung erhalten? Kostenlose Erstberatung nutzen!
Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Anschlussinhabern, die von der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal abgemahnt wurden, eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte haben sich auf Filesharing-Abmahnungen spezialisiert und schon viele Betroffene erfolgreich vertreten. Wir prüfen Ihre Filesharing-Abmahnung zunächst unverbindlich und erläutern Ihnen, wie Sie die Forderungen von Frommer Legal reduzieren oder sogar umgehen können. Nutzen Sie gern unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 030 – 200 590 77 77.