Die Kanzlei Frommer Legal verschickt aktuell Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem der Filmkomödie „Palm Springs“. Den Adressaten wird vorgeworfen, den Film anderen Internetnutzern zum Download bereitgestellt zu haben. Frommer Legal verlangt für das Anbieten des Films „Palm Springs“ die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 938,50 Euro. Damit wird betroffenen Nutzern ein außergerichtlicher Vergleich angeboten. Doch bevor Abgemahnte zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben, sollten sie sich anwaltlich beraten – bei urheberrechtlichen Abmahnungen sind nämlich einige Fallstricke zu beachten.
Der Film „Palm Springs“: Gefangen in der Zeitschleife
Die romantische Filmkomödie „Palm Springs“ von Max Barbakow wurde im Januar 2020 beim Sundance Film Festival zum ersten Mal gezeigt. Ähnlich wie die bekannte Komödie „Und täglich grüßt das Murmeltier“ entsteht die Komik durch eine Zeitschleife, in der die Protagonisten gefangen sind. Nyles (Andy Samberg) begleitet seine Freundin Misty (Meredith Hagner) zur Hochzeit ihrer Freundin Tale (Camila Mendes). Sein Problem: Er muss die Feier jeden Tag aufs Neue besuchen, erlebt also immer wieder denselben Tag. Fast hat er aufgegeben, sich von der ewigen Wiederkehr zu befreien, doch dann lernt er Sarah (Cristin Milioti) kennen, die das gleiche Problem hat. Jetzt stecken sie zu zweit in der Zeitschleife fest …
Was verlangt Frommer Legal für das illegale Filesharing?
In dem Abmahnschreiben wird der Adressat dazu aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Frommer Legal macht zudem einen Lizenzschaden und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten geltend – im Interesse einer außergerichtlichen Klärung.
Eine abgegebene Unterlassungserklärung zieht jedoch eine Bindung von 30 Jahren nach sich und kann zu hohen Folgekosten führen. Durch die Abgabe einer solchen Erklärung kommt es zu einer fast lebenslangen Verpflichtung, die zu neuen Problemen führen kann. Wer gegen die Unterlassungserklärung verstößt, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen.
Wie sollten Betroffene auf die Abmahnung reagieren?
In vielen Fällen ist die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung nicht nötig. Falls sie abgegeben werden muss, sollte sie von einem Anwalt geprüft und modifiziert werden. Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung auf keinen Fall ohne vorherige Prüfung!
Die geforderte Vergleichssumme der Kanzlei Frommer Legal ist oft überhöht – falls überhaupt eine Haftung besteht. Die Summe sollte daher von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft und hinterfragt werden. Wir empfehlen Empfängern von Filesharing-Abmahnungen, Frommer Legal nicht selbst zu kontaktieren, um Nachteile zu vermeiden. Die Abmahnung zu ignorieren ist jedoch auch keine Lösung. Die Fristen müssen unbedingt beachtet werden, sonst können die Ansprüche des Urhebers vor Gericht landen. In manchen Fällen werden Zahlungsforderungen auch durch Inkassobüros geltend gemacht, sodass noch hohe Mahngebühren dazukommen.
Abmahnung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, wenn Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten haben.
• Oft muss keine oder nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
• Ein Urheberrechtsexperte erreicht meistens eine Senkung der Forderungssumme – auch dann, wenn der Abgemahnte die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat.
• Im besten Fall können alle Ansprüche der Abmahnung zurückgewiesen werden. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn der Anschlussinhaber sich entlasten kann, weil jemand anderes für die Urheberrechtsverletzung in Frage kommt.
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