Straßenverkehrsordnung 2021: Ab dem 10. November gilt der neue Bußgeldkatalog

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Nach langem Ringen haben sich Bund und Länder Mitte April 2021 auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Die Novelle brachte jede Menge Ärger mit sich, weil die im April 2020 veröffentlichte StVO-Novelle wegen eines Formfehlers rechtlich unwirksam war. Die Bundesländer hatten den neuen Bußgeldkatalog daraufhin ausgesetzt. Am 8. Oktober 2021 hat der Bundesrat der geänderten Straßenverkehrsordnung (StVO) schließlich zugestimmt und am 10. November 2021 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft.

Nachdem Bund und Länder lange über die Änderung der StVO-Novelle beraten haben, kam es Mitte April 2021 endlich zu einer Einigung. Der Streit hatte sich seit Februar 2020 hingezogen. Nach der Verkündung der StVO-Novelle im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober tritt der neue Bußgeldkatalog drei Wochen später in Kraft. Die geänderte StVO gilt demnach ab dem 10. November 2021.

Deutliche Erhöhung der Bußgelder, keine schnellen Fahrverbote

Der neue Bußgeldkatalog sieht in vielen Punkten eine deutliche Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Zwar kommt es nicht zu der umstrittenen Verschärfung bei Fahrverboten, doch die Bußgelder wurden kräftig erhöht – zum Teil sogar verdoppelt. Mit hohen Bußgeldern müssen vor allem Raser und Falschparker rechnen.

Wer zum Beispiel innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt 35 bald 70 Euro. Autofahrer, die mit 91 statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, müssen mit 400 statt 200 Euro rechnen. Autofahrer, die ihr Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot abstellen, drohen bis zu 55 Euro statt der bisherigen 15 Euro. Die Strafe für Halten und Parken in der zweiten Reihe wird ebenfalls richtig teuer: Bis zu 110 Euro werden fällig, wenn man erwischt wird.

Autofahrer, die im Stau keine Rettungsgasse bilden oder sie missachten, müssen ab dem 10. November mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Das sinnbefreite Hin- und Herfahren kostet Poser anstelle von 20 künftig bis zu 100 Euro. Punkte und Fahrverbote ändern sich nicht und auch die ursprünglich geplante Gefahrenstellenregelung vor Schulen, Kindergärten und Baustellen fehlt in der überarbeiteten Version.

Einstimmiger Beschluss der neuen StVO

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) feiert die Einigung als einen „riesen Durchbruch“. Es handele sich um einen „sehr fairen Kompromiss“, teilte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) bestätigte, dass die neuen Regeln einstimmig beschlossen wurden und Fahrverbote vom Tisch seien. Die Neuregelung des Bußgeldkatalogs soll laut BMVI vor allem zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sorgen.

Möchten Sie gegen einen Bußgeldbescheid, ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg vorgehen? Die Verkehrsrechtsexperten der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten Sie gern. Kontaktieren Sie uns oder nutzen Sie unseren praktischen Online-Check! Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat.

Buchempfehlung
Ein Weihnachtsgeschenk mit Berliner Flair – "Berliner Schlaglichter"
Beliner Schlaglichter Buchempfehlung
Wenn Sie nach einem Weihnachtsgeschenk suchen, das den besonderen Geist Berlins einfängt, dann sind die "Berliner Schlaglichter" von Ulrich Seibert genau das Richtige. In zwei Bänden voller Anekdoten, bissigem Humor und Kulturkommentaren bietet Seibert einen einzigartigen Blick auf das Berliner Leben. Die Themen reichen von Politik und Finanzen über Techno und Kunst bis hin zu skurrilen Party-Dialogen. Die kurzen, pointierten Texte eignen sich perfekt für zwischendurch – ideal für jemanden, der Berlin kennt und liebt oder sich für die lebendige Kulturszene interessiert. Ein Tipp: Am besten mit einem guten Glas Wein genießen und den urbanen Charme auf sich wirken lassen!