VW-Motor EA288 im Dieselskandal: OLG Düsseldorf hat brisante Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Der Dieselskandal um den Dieselmotor EA288 der Volkswagen AG spitzt sich weiter zu: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Beweisbeschluss erlassen, um das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Vierzylinder-Dieselmotor EA288 zu klären. In dem Zusammenhang muss das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Reihe von brisanten Fragen beantworten (Az. I-17 U 365/20). Es geht vor allem um die Abschalteinrichtung Fahrkurvenerkennung im Motor EA288.

Die für Kfz-Zulassungen verantwortliche Behörde hatte entschieden, dass der Golf VII 2.0 mit einem EA-288-Motor und der Abgasnorm Euro 6 mit vier Zylindern nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt – obwohl das Fahrzeug den gesetzlichen Grenzwert unter realen Bedingungen im Straßenverkehr deutlich überschreitet. Wie konnte das Fahrzeug dann trotzdem zugelassen werden?

Verbraucherfreundliche Gerichtsurteile zum Motor EA288

Laut einem Urteil des Landgerichts Duisburg vom 30. Oktober 2018, das erst im Januar 2020 bekannt wurde, hatte die Volkswagen AG schon im Jahr 2018 während der Hauptverhandlung zugegeben, dass im VW Golf VII mit EA288 eine Abschalteinrichtung und eine Zykluserkennung verbaut wurden. Nur so konnten die Grenzwerte der Euro-6-Norm eingehalten werden. Doch nach wie vor bestreitet der VW-Konzern, dass der Motor EA288 unzulässige Abschalteinrichtungen enthält.

Nichtsdestotrotz haben zahlreiche Landgerichte den VW-Konzern inzwischen wegen unerlaubter Abschalteinrichtungen zur Rücknahme von Fahrzeugen mit dem Motor EA288 verurteilt. Und am 9. April 2021 urteilte das erste Oberlandesgericht über einen EA288: Das OLG Naumburg ist überzeugt, dass auch der EA288 als angeblich „sauberer“ Nachfolger des Skandalmotors EA189 über illegale Abschalteinrichtungen verfügt. Die Richter verpflichteten die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz: VW habe den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt.

KBA-Rückruf: VW-Bus T6 mit Motor EA288

Weil der Skandal um den Motor EA288 noch am Anfang steht, wurden erst wenige betroffene VW-Modelle zurückgerufen. Einen vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten offiziellen Pflichtrückruf gibt es bislang nur für den VW-Bus T6. Unter dem Rückrufcode 23Z7 wurde der Motortyp EA288 Ende Januar 2020 zurückgerufen: Der Rückruf des VW T6 läuft unter dem Herstellercode 23Z7 und betrifft das Modell mit dem 2,0 Liter TDI-Motor, der seit 2015 in Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut wird.

Weltweit mussten über 185.000 Fahrzeuge zum Softwareupdate zurückgerufen werden, davon über 86.000 in Deutschland. VW bietet zudem ein freiwilliges Softwareupdate für den Motor EA288 an. Als Grund gibt der Hersteller an, die Leistung des NOx-Speicherkatalysators könne sich mit zunehmendem Alter verschlechtern, wodurch es zu einem erhöhten Schadstoffausstoß in der Warmlaufphase kommen könne.

Fragen der OLG-Richter an das KBA

Der Beweisbeschluss des OLG Düsseldorf soll jetzt endlich für mehr Klarheit im Abgasskandal um den Motor EA288 sorgen. Er stellt dem KBA eine Reihe von entscheidenden Fragen für künftige VW-Dieselverfahren:

• Welche Funktion hat die in dem Fahrzeug programmierte Fahrkurvenerkennung, die VW gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt im Oktober 2015 eingeräumt hat?

• Ist die Fahrkurvenerkennung des Golf VII bei Tests der Untersuchungskommission „Volkswagen“ zeitweise deaktiviert worden und welche Auswirkung hatte das auf die Einhaltung des NOX-Grenzwerts?

• Ist dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, warum die Volkswagen AG bei Gebrauchtfahrzeugen mit dem Motor EA288, die vor Juni 2016 produziert wurden, die Fahrkurvenerkennung zunächst nicht entfernen ließ und die Entscheidung im Juli 2016 revidiert hat?

VW-Motor EA288: Beste Chancen auf Schadensersatz

Der aktuelle Beweisbeschluss der Düsseldorfer Richter zeigt, dass die Aufklärung des Dieselskandals bezüglich des Motors EA288 noch lange nicht abgeschlossen ist. Immer mehr Gerichte lasten dem Volkswagen-Konzern auch beim EA288 sittenwidrige und vorsätzliche Täuschung an. Dadurch steigen die Chancen geschädigter Verbraucher auf Schadensersatz. Betroffen sind 1,2-Liter, 1,6-Liter- und 2,0-Liter-TDI-Motoren, die in sämtlichen Volkswagen-Fahrzeugen zum Einsatz kommen – und in Fahrzeugen der Volkswagentöchter Škoda und Seat.

Die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN rechnen im VW- Abgasskandal mit zahlreichen weiteren positiven Urteilen. Betroffenen Verbrauchern raten wir, die günstige Rechtslage zu nutzen und sich für den Wertverlust ihres Fahrzeugs entschädigen zu lassen. In unserem kostenlosen Erstgespräch können Fahrzeugbesitzer unverbindlich prüfen lassen, ob ihr Diesel betroffen ist und wie viel Entschädigung ihnen zustehen könnte. Nutzen auch Sie Ihre Chance!

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