Erneut hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt im Mercedes-Abgasskandal verbraucherfreundlich entschieden. Mit Urteil vom 15. September 2021 stellt sich das Frankfurter Oberlandesgericht bereits zum zweiten Mal auf die Seite eines klagenden Mercedes-Käufers (Az. 3 U 36/21). Die Richter hoben ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt auf und verwiesen das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurück an das LG. In dem Verfahren ging es um einen Mercedes mit dem Dieselmotor des Typs OM 651.
Das OLG Frankfurt hatte bereits mit Urteil vom 20. Mai 2021 seine Rechtsauffassung im Daimler-Dieselskandal geändert und den Fall zurück an das Landgericht Frankfurt verwiesen (Az. 3 U 7/20). Im aktuellen Fall ging es erneut um die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, mit der Daimler die Abgasreinigung seiner Dieselfahrzeuge manipuliert. Wegen der Verwendung dieser Abschalteinrichtung machte der Kläger Schadenersatzansprüche für seinen Mercedes mit dem Motor OM 651 geltend.
Die Funktion sorgt dafür, dass der Kühlmittelkreislauf im Prüfmodus kühler gehalten und dadurch die Erwärmung des Motoröls verzögert wird. Dadurch werden die Stickoxid-Emissionen auf dem Prüfstand reduziert. Unter normalen Betriebsbedingungen ist die Funktion jedoch meistens nicht aktiv, sodass die Temperatur steigt und die Stickoxid-Emissionen die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten.
Daimler hat Fahrzeugmangel verschwiegen
Die Richter des OLG Frankfurt stellten klar, der Kläger habe hinreichend dargelegt, dass es sich bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Er habe auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeboten. Durch die Verwendung der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung komme ein Anspruch des Klägers auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht, so die Richter.
Daimler habe einen Fahrzeugmangel verschwiegen. Eine Prüfstandserkennung sei eine unzulässige Abschalteinrichtung und die verantwortlichen Personen hätten sittenwidrig gehandelt. Dabei spiele es für die Schlüssigkeit des klägerischen Vortrags keine Rolle, ob die Abschalteinrichtung zum Motorschutz eingebaut worden sei.
OLG Frankfurt rügt Verfahrensfehler
Das Landgericht hätte den Vortrag des Klägers zur Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nicht als unsubstantiiert zurückweisen dürfen und habe den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt, rügte das OLG Frankfurt das Vorgehen des Landgerichts. Den Verzicht auf das angebotene Gutachten und das Auslassen der Beweisaufnahme werteten die Richter als Verfahrensfehler. Das LG Frankfurt muss jetzt erneut prüfen, ob der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat.
Das erfreuliche Urteil reiht sich in eine Serie verbraucherfreundlicher Entscheidungen im Mercedes-Abgasskandal ein: Immer mehr Gerichte sehen es als erwiesen an, dass Daimler seine Dieselfahrzeuge manipuliert und Kunden sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat. So haben sich bereits die Oberlandesgerichte Naumburg, Köln, Nürnberg und Frankfurt auf die Seite der Verbraucher gestellt. Vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist das Thermofenster, das auch Daimler verbaut hat, als unzulässig bezeichnet worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verfahren an die zweite Instanz zurückverwiesen, weil auch er die Möglichkeit sieht, dass Verbrauchern Ansprüche zustehen. Längst geht es in den Verfahren nicht mehr ausschließlich um das Thermofenster, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert. Auch die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung wird von immer mehr Gerichten als illegale Prüfstanderkennung eingestuft. Der Einsatz der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung wurde vom OLG Frankfurt erneut als sittenwidrig bewertet und der Vortrag des Klägers als so schlüssig und fundiert angesehen, sodass sich das LG Frankfurt jetzt noch einmal mit dem Fall befassen muss.
Verjährung im Daimler-Abgasskandal droht: Jetzt Chance auf Schadensersatz nutzen!
Daimler gerät vor Gericht immer stärker unter Druck – was die Aussichten klagender Verbraucher, die Verfahren zu gewinnen, weiter verbessert. In vielen Fällen ist aber Eile geboten: Zahlreiche Mercedes-Besitzer haben den amtlichen Rückruf für ihr Fahrzeug bereits 2018 erhalten, daher könnten ihre Schadensersatzansprüche Ende 2021 verjähren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 7. Juli 2021 am Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage eingereicht, bei der es um zurückgerufene Mercedes GLC- und GLK-Modelle mit dem Motor OM 651 geht. Wer sich an dem Musterverfahren beteiligt, verhindert die Verjährung Ende 2021. Eine Musterfeststellungsklage hat – wie die Erhebung einer Individualklage – eine hemmende Wirkung auf Verjährungen. So gewinnen Betroffene mehr Zeit, gegen Daimler vorzugehen.
Besitzer eines manipulierten Mercedes GLC oder GLK sollten sich daher jetzt in das Klageregister eintragen oder bis Anfang Dezember die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN kontaktieren, damit wir fristgerecht eine Einzelklage einreichen können. Wir tragen Sie rechtssicher in das Klageregister ein und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen die Daimler AG. Betroffenen Dieselfahrern bieten wir unverbindlich ein kostenloses Erstgespräch über ihre Rechte an. Kontaktieren Sie uns: Wir beraten Sie und setzen Ihre Rechte durch!