Keine Verjährung für VW-Motor EA189 im Dieselskandal: VON RUEDEN setzt sich vor dem OLG Stuttgart durch

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Erneut konnte die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN für einen ihrer Mandanten ein positives Urteil im VW-Abgasskandal erstreiten: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Volkswagen AG nach § 852 BGB verurteilt, demzufolge ein Anspruch auf Schadensersatz nach einer unerlaubten Handlung erst nach zehn Jahren verjährt. In dem Verfahren ging es um einen 2013 gekauften VW Tiguan mit dem „Skandalmotor“ EA189.

Der Kläger hatte das Dieselfahrzeug zu einem Neupreis von 41.500 Euro gekauft und machte vor dem Landgericht Ellwangen (Jagst)den Restschadenersatzanspruch aus § 852 BGB geltend. Demnach kann der Geschädigte verlangen, was der Schädiger aufgrund einer deliktischen Handlung nach einer ungerechtfertigten Bereicherung erlangt hat. Das Landgericht sah den Anspruch zwar nicht als verjährt an, ihn aber mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe keinen wirtschaftlichen Schaden erlitten.

Außerdem entspreche allein der Abzug der gezahlten Händlermarge vom Kaufpreis nicht dem wirtschaftlichen Gewinn für das Fahrzeug und damit der konkreten Bereicherung auf Beklagtenseite. Von der Händlermarge sei zusätzlich noch der Gebrauchsvorteil in Abzug zu bringen. Damit dem Kläger ein Schaden entstanden sei, müsse die Händlermarge mindestens 19 Prozent des Kaufpreises betragen.

Erfolgreiche Berufung: Kläger erhält 26.535,50 Euro

Gegen dieses Urteil legte der Kläger erfolgreich Berufung ein. Das OLG Stuttgart verurteilte die Volkswage AG zur Zahlung von 26.535,50 Euro plus Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das OLG stellte vor allem klar, dass für den Schaden eine wirtschaftliche und keine unmittelbare Vermögensverschiebung maßgeblich ist. Daher spielt es keine Rolle, dass das Fahrzeug bei einem Vertragshändler der Beklagten erworben wurde.

Der Anspruch ist auch nicht deswegen ausgeschlossen, weil der Kläger sich zur Verjährungshemmung der Musterfeststellungsklage hätte anschließen können. Das OLG Stuttgart folgte der Argumentation der Klägerseite und erkannte den Schaden durch den ungewollten Kauf eines Fahrzeugs mit Abschalteinrichtung an. Den Ausführungen des Landgerichts, wonach ein fortbestehender wirtschaftlicher Schaden notwendig sei, erteilten die Richter am OLG Stuttgart eine klare Absage und stimmten einer Händlermarge von 15 Prozent zu. Diese Marge wird neben der Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen, sodass dem Kläger schließlich ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 26.545,50 Euro zugesprochen wurde.

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Weil immer mehr Urteile zugunsten der Kläger ausfallen, steigen die Chancen betrogener Verbraucher, sich vor Gericht gegen die Autokonzerne durchzusetzen, weiter. Für Karl Koppatz von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, federführender Anwalt der Klägerseite, zeigt auch dieses verbraucherfreundliche Urteil, dass der Abgasskandal längst nicht vorbei ist. „Es ist ein klares Signal an Verbraucher, auch weiterhin Ihre Ansprüche durchzusetzen“, freut sich Koppatz über den Erfolg.

Als eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien im Abgasskandal hat VON RUEDEN schon mehr als 500 Urteile vor deutschen Land- und Oberlandesgerichten und Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof bewirkt. Lassen auch Sie sich in unserer kostenlosen Erstberatung darüber informieren, ob sich eine Klage in Ihrem konkreten Fall lohnt. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein!

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