Die als Abmahner bekannten Frommer Legal Rechtsanwälte verschicken aktuell im Namen der Warner Bros Entertainment Inc. Abmahnschreiben wegen illegalem Filesharing des Films „Dunkirk“. Die Adressaten sollen den urheberrechtlich geschützten Film über die berühmte Schlacht von Dünkirchen mit Hilfe eines Filesharing-Programms im Internet angeboten haben. Doch Betroffene sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und den Forderungen auf keinen Fall ungeprüft nachkommen. In vielen Fällen sind die Vorwürfe unberechtigt oder die Forderungen überzogen.
„Dunkirk“: Historischer Film über die berühmte Schlacht von Dünkirchen
Der Film „Dunkirk“ ist ein historischer Kriegsfilm, der unter der Regie von Christopher Nolan im Jahr 2017 fertiggestellt wurde. Er startete am 21. Juli 2017 in den britischen und US-amerikanischen Kinos und hatte am 27. Juli 2017 Premiere in den Kinos im deutschsprachigen Raum.
Die Handlung spielt Ende Mai 1940 in Frankreich. Es geht um die Operation Dynamo, die spektakuläre Rettungsaktion im Zweiten Weltkrieg. Während der Schlacht von Dünkirchen wurde das britische Expeditionskorps in der nordfranzösischen Hafenstadt Dünkirchen von deutschen Truppen eingekesselt. Der Royal Navy gelang es, das Gros des britischen Expeditionskorps (BEF) und Teile der französischen Armee über den Ärmelkanal per Schiff nach England zu evakuieren.
Was verlangt Frommer Legal für das illegale Filesharing?
In der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen am Film „Dunkirk“ fordern die Rechtsanwälte von Frommer Legal die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Ersatz für den angeblich entstandenen Schaden in Höhe von 700 Euro. Zuzüglich der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235 Euro summiert sich die Gesamtforderung auf 935 Euro. Die Abmahnung beinhaltet auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung und einen Gerichtsbeschluss.
Für die Abgabe der Unterlassungserklärung und die Erfüllung der weiteren Ansprüche setzt die Kanzlei Frommer Legal eine enge Frist, die nicht überschritten werden sollte. Andernfalls drohen hohe Gerichtskosten. Doch Betroffene sollten auch nicht vorschnell reagieren. Es empfiehlt sich, die Forderungen zunächst von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen.
Wie lässt sich eine Filesharing-Abmahnung abwenden?
Oft ist der angeschriebene Anschlussinhaber gar nicht der Täter. Der Film könnte auch von Kindern, vom Partner oder von Besuchern heruntergeladen und Internet geteilt worden sein. Für andere in Frage kommende Personen haftet der Adressat des Abmahnschreibens nur in Ausnahmefällen.
In vielen Fällen erfolgt die Urheberrechtsverletzung unwissentlich, weil das Werk beim Download über eine Filesharing-Plattform automatisch auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt wird. Doch selbst, wenn der Vorwurf des Filesharing zutreffen sollte und der Adressat tatsächlich dafür verantwortlich ist, sind die Forderungen von Frommer Legal oft überzogen und können mithilfe eines erfahrenen Anwalts reduziert werden.
Was tun bei Filesharing-Abmahnungen?
Filesharing-Abmahnungen werden massenhaft verschickt – unsere Anwälte bearbeiten jährlich über 1.000 solche Fälle und konnten bisher fast immer die Kosten unserer Mandanten senken. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, raten wir Ihnen:
• Reagieren Sie nicht überstürzt, beachte Sie aber die Fristen – sonst droht ein kostspieliges Gerichtsverfahren.
• Prüfen Sie, ob jemand aus Ihrem Haushalt oder Freundeskreis die Rechtsverletzung begangen haben könnte, wenn Sie es nicht waren.
• Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht, sonst könnten massive Folgekosten auf Sie zukommen.
• Zahlen Sie die geforderte Summe nicht voreilig. Sie ist oft überhöht.
• Kontaktieren Sie einen auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Anwalt, um die Forderungen der Abmahnkanzlei überprüfen zu lassen.
Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung!
Haben Sie ein Abmahnschreiben wegen des Films „Dunkirk“ erhalten? Unsere auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie gern zum Umgang mit Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal. Wir unterstützen Sie dabei, die Forderungen komplett abzuwenden oder sie zumindest zu reduzieren. Das Erstgespräch ist bei uns kostenlos.
Erläutern Sie uns am Telefon Ihren konkreten Fall, dann erarbeiten wir einen individuellen Lösungsansatz mit Ihnen. Dabei klären wir auch, ob eine vorbeugende Unterlassungserklärung in Ihrem Fall notwendig ist. Solche Erklärungen bergen nämlich ein hohes finanzielles Risiko, weil sie den Unterzeichner auf Jahrzehnte binden. Oft lässt sich diese Verpflichtung vermeiden. Sie erreichen uns unter der 030 – 200 590 77 77 an oder über unser Kontaktformular.