Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verpflichtete am 19. August 2021 die Daimler AG zum Rückruf bestimmter S-Klasse-Modelle, der Oberklasse der Automarke Mercedes-Benz. Der Grund: „Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“ Der Rückruf unter dem Code 5497521 wird vom KBA überwacht.
Mercedes-Abgasskandal: Kein Ende in Sicht
Die neue Rückrufaktion betrifft konkret Mercedes-Benz S-Klasse-Modelle aus den Baujahren 2010 bis 2013, in denen ein Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut ist. Die Motoren sollen dahingehend manipuliert worden sein, dass eine Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand, nicht aber im normalen Straßenverkehr stattfindet. Dem KBA zufolge sind knapp 200 Fahrzeuge bundesweit vom Rückruf betroffen.
Der neuerliche Rückruf betrifft zwar nur verhältnismäßig wenige Fahrzeuge, zeigt aber auch, dass im Mercedes-Abgasskandal noch kein Ende in Sicht ist. Der Autobauer Daimler musste im Rahmen des Dieselskandals auf Anordnung des KBA seit 2018 bereits hunderttausende Fahrzeughalter in die Werkstatt schicken, um unzulässige Abschalteinrichtungen beseitigen zu lassen.
Die Daimler AG vertritt noch immer die Ansicht, ihre Motoren nicht mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen zu haben. Daher hat der Autokonzern zunächst Widerspruch gegen die Rückrufbescheide eingelegt; die vom KBA beanstandeten Funktionen halte Daimler nicht für unzulässig. Die Rückrufe führt der Autobauer indes trotzdem durch. Das KBA hat die Widersprüche Daimlers zurückgewiesen und so noch einmal untermauert, dass es die Funktionen für illegale Abschalteinrichtungen hält.
S-Klasse-Halter sollten Schadensersatzansprüche geltend machen
Anders als bei freiwilligen Service-Aktionen des Herstellers, müssen betroffene Mercedes-Kunden dem verpflichtenden Rückruf des KBA Folge leisten. Suchen sie keine Werkstatt auf, um ein Software-Update zur Beseitigung der Abschalteinrichtung aufspielen zu lassen, riskieren Fahrzeughalter den Verlust der Straßenzulassung. Da die Auswirkungen solcher Updates auf die Motorleistung, den Kraftstoffverbrauch und den Verschleiß nicht absehbar sind, erleiden abgasmanipulierte Fahrzeuge in der Regel einen Wertverlust.
Verbraucherfreundliche Urteile in der Vergangenheit zeigen, dass sich betroffene Mercedes-Kunden nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen müssen. Fahrzeughalter, die im Besitz eines von Abgasmanipulationen betroffenen Mercedes-Benz-Fahrzeugs sind, haben gute Chancen, ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Mehrere Landgerichte und Oberlandesgerichte haben die Daimler AG bereits zu Schadensersatz im Dieselskandal verurteilt. Wir, die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN, raten betroffenen Mercedes-Benz S-Klasse-Kunden, sich anwaltlich beraten zu lassen.