Die Erfolgsaussichten für Verbraucher im „Dieselskandal 2.0“ steigen weiter: Erneut haben zwei aktuelle Hinweisbeschlüsse von Oberlandesgerichten klargestellt, dass in Fahrzeugen mit dem Motor EA288 unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurden: Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat am 1. Juli 2021 deutlich gemacht, dass der Motor EA288 über eine unzulässige Fahrkurvenerkennung verfügt (Az. 14 U 91/21) und das OLG Nürnberg wertet in einem Beschluss vom 2. August 2021 das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung (Az. 12 U 4671/19). Damit steht einer Verurteilung von VW wegen des Motors EA288 nichts mehr im Weg.
Inzwischen geht es beim VW-Motor EA288 nicht mehr nur um das Thermofenster, sondern auch um andere unzulässige Abschalteinrichtungen, die den Prüfstand erkennen und dort die Abgasreinigung so manipulieren, dass sie den gesetzlichen Normen entspricht.
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Fahrkurvenerkennung im Motor EA288
Aus kürzlich veröffentlichten internen Dokumenten der Volkswagen AG und einem Gerichtsgutachten geht hervor, dass VW in Fahrzeugen mit dem Motor EA288 unterschiedliche Strategien zur Abgasmanipulation nutzt: Neben dem Thermofenster auch eine Fahrkurvenerkennung, die dazu dient, den Prüfstand zu erkennen und während des Tests ein abweichendes Abgasreinigungsverhalten herbeizuführen. Die Fahrkurvenerkennung unterscheidet zwischen zwei Betriebsmodi: Eine davon ist ausschließlich auf dem Prüfstand aktiv und sorgt dafür, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte im Testzyklus eingehalten werden. Im Straßenbetrieb werden sie jedoch weiterhin überschritten, sodass Umwelt und Gesundheit leiden.
Die Richter des OLG Oldenburg wiesen das Bestreiten dieser Abschalteinrichtung der Volkswagen AG als unzureichend ab. VW verstecke sich hinter bisherigen Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Dass die Fahrkurvenerkennung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, hatte zuerst das OLG Naumburg mit Urteil vom 9. April 2021 entschieden und darin eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung festgestellt (Az. 5 O 90/20). Der Kläger wurde von der Kanzlei VON RUEDEN vertreten.
OLG Nürnberg ändert Rechtsprechung zum Motor EA288
Das OLG Nürnberg stellt mit seinem aktuellen Hinweisbeschluss zum EA288-Dieselmotor fest, dass der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020 gefolgt werden muss. Dabei geht es um das Thermofenster, dass die Abgasreinigung außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters reduziert oder sogar ganz abschaltet. Eine solche Abschalteinrichtung sei im Rahmen der Abgasrückführung europarechtlich unzulässig.
Aufgrund des unstreitigen Vorliegens eines Thermofensters in dem Fahrzeug mit dem Motortyp EA288 sei von einem Mangel des Fahrzeugs auszugehen, der den Kläger zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtige, so die Richter am OLG Nürnberg. Das Oberlandesgericht will seine Rechtsprechung korrigieren und das Thermofenster künftig als unzulässige Abschalteinrichtung einstufen. Im Hinweisbeschluss vom 2. August 2021 heißt es dazu: „Der Senat beabsichtigt, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.12.2020, C-693/18) zu folgen, wonach eine Abschalteinrichtung im Rahmen der Abgasrückführung europarechtlich unzulässig ist. Vorliegend ist daher – das Vorliegen eines „Thermofensters“ im streitgegenständlichen Motor (Typ EA 288) zum Zeitpunkt der Pkw-Übergabe ist zwischen den Parteien unstreitig – von der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs iSd § 434 BGB auszugehen.“
Durch diese wegweisende korrigierte Rechtsprechung sieht das OLG Nürnberg eine gute Möglichkeit, „die derzeit etwa 2000 unerledigten Verfahren fördern zu können“. Der Beschluss hat zur Folge, dass VW das Fahrzeug zurücknehmen muss und zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird.
Motor EA288: Für Volkswagen wird die Luft immer dünner
Diese jüngsten Entscheidungen und zahlreiche weitere Urteile und Beschlüsse an Land- und Oberlandesgerichten machen deutlich, dass die Erfolgsaussichten in Verfahren zum Motortyp EA288 unaufhaltsam steigen. Nutzen Sie gern unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung und lassen Sie Ihren Anspruch individuell prüfen, wenn Sie ein Fahrzeug mit dem Motor EA288 besitzen. Die Oberlandesgerichte Naumburg und Köln haben VW wegen dieses Motortyps mittlerweile zu Schadensersatz verurteilt. Oldenburg und Düsseldorf werden folgen – und jetzt auch das OLG Nürnberg.