Wer im Dieselskandal Schadensersatz von der Daimler AG einklagt, hat aktuell beste Chancen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut verbraucherfreundlich entschieden und die Position von Dieselklägern gestärkt. Der BGH verwies ein Verfahren an das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg zurück: Der Beschluss des OLG sei „rechtsfehlerhaft“. Nach dieser BGH-Entscheidung können die Gerichte Mercedes-Klagen künftig nicht mehr einfach mit der pauschalen Behauptung zurückweisen, die Kläger argumentierten „ins Blaue“ hinein – ein weiterer Sieg für die betrogenen Verbraucher.
Im Daimler-Abgasskandal geht es mittlerweile nicht mehr nur um das sogenannte Thermofenster. Es müssen auch andere Manipulationsvorwürfe wie die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und die Lenkwinkelerkennung überprüft werden. Das sehen inzwischen immer mehr Richter so und urteilen im Sinne der klagenden Mercedes-Käufer.
Beschluss des OLG Brandenburg war „rechtsfehlerhaft“
In dem aktuellen Fall vor dem BGH ging es um einen gebrauchten Mercedes Benz E 220 CDI T mit dem Motor OM 651 der Abgasnorm Euro 5, den der Kläger im September 2014 gekauft hatte (Az. VII ZB 42/20). Er klagte vor dem Landgericht Brandenburg auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Doch das Landgericht wies die Klage ab und das Oberlandesgericht Brandenburg hielt die Berufung für unbegründet und unzulässig.
Der BGH stellt fest, die Vorinstanz habe auf eine Beweisaufnahme verzichtet, weil der Kläger die Behauptung, in dem Motor befinde sich eine unzulässige Abschalteinrichtung, „ins Blaue hinein“ vorgetragen haben soll. Der Kläger hatte deshalb am OLG ein Sachverständigengutachten zum Nachweis eines Thermofensters angeboten und darauf hingewiesen, dass Verbraucher zum technischen Teil der Abschalteinrichtung nicht fundiert Stellung beziehen können. Über dieses Wissen verfüge allein die Daimler AG. Zudem hatte der Kläger in der Berufung vertiefend zum vorsätzlichen Handeln des Autobauers vorgetragen und den verletzten Anspruch auf rechtliches Gehör kritisiert. Der BGH entschied, dass diese beiden Argumentationsstränge die Zulässigkeit der Berufung bewirken.
Das OLG Brandenburg muss jetzt neu verhandeln. Dabei wird es um die Frage gehen, ob die Daimler AG die Zulassungsbehörde getäuscht hat. Sollte eine Täuschung vorliegen, haftet Daimler. Obwohl es zu zahlreichen Mercedes-Modellen verpflichtende Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gibt, äußert sich die Behörde nicht zu dieser Frage.
Daimler nutzt mehrere illegale Abschalteinrichtungen
Daimler nutzt in seinen Dieselmotoren verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen. Die Motorsteuerung erkennt anhand von Geschwindigkeit, Beschleunigungswerten und des Lenkwinkeleinschlags, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. In dem Fall wird die Abgasaufbereitung so manipuliert, dass möglichst wenige Stickoxide (NOx) entstehen. Im normalen Fahrbetrieb sind die NOx-Emissionen dann jedoch erheblich höher. Außerhalb des Prüfstandes wird auch die Einspritzung von AdBlue in den SCR-Katalysator reduziert und das On Board Diagnosesystem entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Das Thermofenster ist also nur ein Teil des Problems.
Weil Daimler in seinen Mercedes-Dieseln offenbar mehrere Abschalteinrichtungen nutzt, hat an den Gerichten im Daimler-Abgasskandal eine verbraucherfreundliche Wende stattgefunden. Immer mehr Gerichte sind der Auffassung an, dass in Daimler-Dieselfahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden, und urteilen zugunsten der Kläger. Die Chancen der geschädigten Verbraucher, erfolgreich gegen Daimler zu klagen, stehen daher so gut wie nie.
Jetzt Schadensersatz von Daimler fordern!
Als eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal empfehlen wir betrogenen Mercedes-Besitzern, gegen Daimler zu klagen und sich für den Wertverlust ihres Fahrzeugs entschädigen zu lassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht im Daimler-Dieselskandal mit einer Musterfeststellungsklage vor das OLG Stuttgart. Das Verfahren soll betrogenen Daimler-Kunden den Weg zu Schadensersatz frei machen. Es geht dabei um Mercedes GLC- und GLK-Modelle mit dem Motortyp OM 651.
Wer ein Fahrzeug mit einem manipulierten Motor OM 651 fährt, kann sich der Musterfeststellungsklage anschließen. Wer lieber mit einer Einzelklage gegen die Daimler AG vorgehen möchte, kann gern unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung nutzen. Wir beraten vom Abgasskandal betroffene Daimler-Kunden zu Ihren individuellen Möglichkeiten im Daimler-Dieselskandal.