Die Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Frommer Legal mahnt derzeit das Filesharing des Films „Assassination Nation“ ab. Frommer Legal aus München vertritt seit vielen Jahren große Produktionsfirmen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen. Einer Filesharing-Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Titel sei in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden. Wegen der begangenen Urheberrechtsverletzung sollen die Adressaten Schadensersatz zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Wie reagiert man am besten auf die Vorwürfe?
Der Film „Assassination Nation“
„Assassination Nation“ ist ein US-amerikanischer Thriller des Regisseurs und Drehbuchautors Sam Levinson aus dem Jahr 2018. Weltpremiere feierte der Film im Januar 2018 auf dem Sundance Film Festival in der Midnight-Sparte. In den Hauptrollen sind Odessa Young, Suki Waterhouse und Hari Nef zu sehen.
Der Film „Assassination Nation“ zeigt das Leben der Highschool-Schülerin Lily und ihrer Freunde in der amerikanischen Kleinstadt Salem. Als ein Hackerangriff private Daten und Geheimnisse der Bewohner öffentlich macht, bricht in der Stadt Chaos aus. Die Kleinstadtbewohner suchen nach dem Schuldigen und machen schließlich Lily und ihre Freundinnen für den Angriff verantwortlich. Die Teenager werden in einen Strudel der Gewalt gezogen und erkennen, dass sie zusammenhalten müssen, wenn sie überleben wollen.
Was fordert Frommer Legal?
Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Film „Assassination Nation“ zum Download bereitgestellt zu haben. Der abgemahnte Anschlussinhaber soll den Thriller auf einer Internettauschbörse wie BitTorrent, Kazaa, eMule oder BearShare heruntergeladen haben, womit er anderen Nutzern gleichzeitig zum Download angeboten wurde.
Die Abmahnungen von Frommer Legal und anderen Abmahnkanzleien wegen unerlaubtem Filesharing ähneln sich. Es werden immer dieselben Ansprüche gestellt:
• Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Eine Mustererklärung liegt dem Abmahnschreiben bei.
• Für den entstandenen Lizenzschaden fordert Frommer Legal Schadensersatz in Höhe von 700 Euro.
• Dazu kommt eine Kostenerstattung für die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro für den Ausspruch der Abmahnung.
Nichts unterschreiben und nichts zahlen!
Bei Frommer-Legal-Abmahnungen sollte der Abgemahnte nicht voreilig auf die Forderungen der Kanzlei eingehen. Insbesondere der Unterlassungsanspruch ist sowohl rechtlich als auch finanziell problematisch. Mit der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung geht der abgemahnte Anschlussinhaber nämlich eine lebenslange Verpflichtung ein: Wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, sind Vertragsstrafen von bis zu 5.000 Euro möglich.
Bei den Anwaltskosten und der geforderten Schadensersatzsumme handelt es sich um einen pauschalen Vergleichsbetrag, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt sein sollen. Doch Abgemahnte sollten die insgesamt 935,80 Euro nicht einfach bezahlen, denn nicht in jedem Fall sind die Ansprüche berechtigt – sie bestehen ausschließlich gegenüber dem Täter. Der Inhaber des Internetanschlusses muss die Rechtsverletzung aber nicht selbst begangen haben. Auch Familienmitglieder, Mitbewohner oder Gäste könnten den Film „Assassination Nation“ illegal im Internet geteilt haben. Die Höhe der Vergleichssumme ist außerdem in der Regel verhandelbar.
Wie sollte man mit einer Filesharing-Abmahnung umgehen?
Wer eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal erhalten hat, sollte ruhig bleiben und keine leichtfertigen Auskünfte erteilen. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Halten Sie dringend die in der Abmahnung genannten Fristen ein und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Im Idealfall können sämtliche Ansprüche aus der Abmahnung zurückgewiesen werden – zum Beispiel, wenn Sie nicht selbst für die Tat in Frage kommen. Dann müssen Sie auch keine Unterlassungserklärung abgeben.
Legal-Frommer-Abmahnung: Ansprüche prüfen lassen!
Wer tatsächlich für die Rechtsverletzung am Film „Assassination Nation“ verantwortlich ist, kann einen Anwalt beauftragen, die Ansprüche von Frommer Legal zu prüfen und gegebenenfalls abzuwenden oder zumindest abzumildern. Unterlassungserklärungen sollten für den individuellen Filesharing-Fall von einem Anwalt „modifiziert“ – also angepasst – werden. Der Anwalt kann auch die Zahlungsansprüche aus der Abmahnung prüfen und den Vergleichsbetrag durch Verhandlungen mit der Kanzlei Frommer Legal reduzieren.
Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bieten Ihnen bei Filesharing-Abmahnungen eine kostenlose Erstberatung. Unsere Urheberrechtsexperten haben bereits mehr als 25.000 abgemahnte Mandanten betreut und verfügen über fundierte Erfahrungen mit verschiedenen Abmahnkanzleien. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihre Abmahnung und besprechen die möglichen Verteidigungsstrategien mit Ihnen. Profitieren auch Sie von unserem Know-how und kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch über die 030 – 200 590 77 77.