VW drohen im US-Dieselgate weitere Bußgelder in Milliardenhöhe

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Dieselgate ist für Volkswagen auch knapp sechs Jahre nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen noch nicht vorbei: In einem US-Rechtsstreit musste der Autobauer erneut eine schwere Niederlage einstecken. Dem VW-Konzern drohen wieder Bußgelder in Milliardenhöhe. Die Richter von Ohio haben geurteilt, dass der Bundesstaat wegen systematischer Abgasmanipulation Sanktionen gegen den Autobauer erwägen kann, die über die bereits auf US-Bundesebene vereinbarten Strafen hinausgehen. Um weitere Strafzahlungen zu verhindern, will Volkswagen in den USA jetzt höchstrichterlich feststellen lassen, dass alle Forderungen abgegolten sind.

Auf Druck der US-Umweltbehörden hatte Volkswagen im September 2015 zugegeben, jahrelang die Abgastechnik seiner Dieselautos mit einer eigens dazu geschriebenen Software manipuliert zu haben. Für den Skandal musste der Konzern bereits Kosten in Höhe von rund 32 Milliarden Euro zahlen – vor allem für Strafen in den USA.

Neues US-Verfahren birgt hohe finanzielle Risiken für VW

Für den Konzern sind die regionalen Verfahren in den USA sehr brisant. Volkswagen teilte mit, den Fall vor den US Supreme Court bringen zu wollen – den Obersten Gerichtshof der USA. VW vertritt die Auffassung, dass die Ansprüche einzelner Bundesstaaten durch die Strafen und Entschädigungen abgegolten sind, die der Autokonzern bereits wegen der Verstöße gegen das landesweite Luftreinhaltegesetz „Clean Air Act“ zahlen musste. Diese Einschätzung teilten auch andere US-Gerichte in ähnlichen Fällen, so der Konzern. Das Ohio-Urteil könne ein „behördliches Chaos“ anrichten, indem es lokalen und Bundesbehörden überlappende Zuständigkeiten verleihe.

Doch Ohios Generalstaatsanwalt Dave Yost sieht den Fall anders. Das aktuelle Urteil sei „eine bedeutende Entscheidung, die dafür sorgen wird, dass Volkswagen für sein Verhalten zur Verantwortung gezogen werden kann“, erklärte er in einem Statement. „Wir werden Gerechtigkeit suchen.“ Es sei zwar noch nicht entschieden, wie der Bundesstaat in dem Fall nun weiter vorgehe, doch das Oberste Gericht von Ohio habe angeordnet, dass die Türen für ein Verfahren geöffnet werden.

VW drohen Bußgelder in Höhe von über einer Billion Dollar

Die finanziellen Folgen des Ohio-Urteils für den Autokonzern sind allerdings selbst unter den Richtern umstritten, die das Urteil verantworten. Richter Patrick Fischer vertritt die Ansicht, dass die Ängste der Wolfsburger vor zusätzlichen Strafen unbegründet sind. Es gebe keinen Konflikt zwischen den relevanten Gesetzen auf Bundesstaats- und Bundesebene. Doch Richter Michael Donnelly ist anderer Meinung: Er betonte, dass VW durch den Ohio-Entscheid theoretisch Bußgelder in Höhe von mehr als einer Billion Dollar drohen.

Für Volkswagen birgt das Urteil aus Ohio ein hohes finanzielles Risiko: Die Richter sprachen sich mit sechs zu einer Stimme dafür aus, dass weitere Strafen gegen das Unternehmen ermöglicht werden sollten. Nur Richter Michael Donnelly stimmte dagegen. Die zusätzlichen Bußgelder, die Volkswagen entstehen könnten, betrügen mehr als eine Billion Dollar. Volkswagen musste in den USA im Dieselskandal bereits über 25 Milliarden Dollar an Autobesitzer, Umweltbehörden und Autohändler zahlen und hat für 500.000 Autos Rückkaufangebote gemacht.

Weitere US-Staaten könnten Forderungen erheben

Ohio ist nur einer der Staaten bzw. Regionen in den USA, von denen VW im Dieselskandal weitere Folgekosten drohen. Im Juni 2020 hatte ein Berufungsgericht entschieden, dass trotz bereits geschlossener Vergleiche zusätzliche Strafen auf regionaler Ebene zulässig sind. In dem Fall hatten zwei Bezirke der Bundesstaaten Florida und Utah gegen VW geklagt.

Die Berufungsrichter erklärten, ihnen sei klar, dass ihre Entscheidung zu atemberaubenden Belastungen für VW führen könne. Allein auf Basis der regionalen Bußgeldkataloge in den beiden Bezirken stünden Bußgelder von bis zu 11,2 Milliarden Dollar pro Jahr im Raum.

Schadensersatzklagen gegen VW lohnen sich – auch in Deutschland

In Deutschland ist im VW-Abgasskandal ebenfalls noch lange kein Ende in Sicht. Der Autokonzern hat seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und muss haften – und zwar auch noch nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist. Wurden Käufer sittenwidrig geschädigt, besteht ein sogenannter Restschadensersatzanspruch, der erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs verjährt.

Wer vom VW-Abgasskandal betroffen ist und noch nicht geklagt hat, kann seine Ansprüche also auch jetzt noch einklagen. Wir empfehlen geschädigten Verbrauchern, gerichtlich gegen VW vorzugehen und sich für den Wertverlust ihres Fahrzeugs entschädigen zu lassen. Betroffenen bieten wir eine kostenlose Erstberatung zu ihren Ansprüchen und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Kontaktieren Sie uns!

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