Rückerstattung im Abgasskandal: Wie berechnet sich der Schadensersatz?

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Wer vom Abgasskandal betroffen ist, muss mit einem deutlichen Wertverlust seines Fahrzeugs rechnen. In der Regel ist der Verkauf eines gebrauchten Diesels daher keine lohnende Option mehr. Deshalb ziehen viele Geschädigte es vor, die Autohersteller auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zu verklagen. Vorher ist es jedoch wichtig, die wirtschaftlichen Vorteile berechnen zu können, die eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags mit sich bringen würde. Mit unserem Rückerstattungs-Rechner lässt sich ermitteln, ob es sich im konkreten Fall lohnt, gegen den Hersteller vorzugehen und Schadensersatz zu fordern.

Erstattung des vollen Kaufpreises verlangen

Im Rahmen der Schadensersatzklage verlangen Betroffene des Abgasskandals in der Regel die Erstattung des vollen Kaufpreises. Von diesem Betrag wird die sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen. Sie kompensiert den Wertverlust durch die Nutzung des Fahrzeugs und lässt sich aufgrund der zurückgelegten Kilometer berechnen. Zieht man diesen Betrag vom Kaufpreis des Fahrzeugs ab, erhält man die Höhe des Rückzahlungsanspruchs.

Der finanzielle Vorteil für Geschädigte im Abgasskandal berechnet sich anhand des Kaufpreises, des Tachostands beim Kauf und der zurückgelegten Kilometer. Diese Daten können den Vertragsunterlagen entnommen und einfach in unseren Rückerstattungs-Rechner eingegeben werden.

Berechnung des finanziellen Vorteils im Abgasskandal

Für die Berechnung des wirtschaftlichen Vorteils bei einer Rückabwicklung im Abgasskandal berücksichtigt man verschiedene Daten: den Kaufpreis, das Kaufdatum, den Tachostand beim Kauf und die zurückgelegten Kilometer. Außerdem spielt die Fahrzeugklasse bei der Kalkulation eine Rolle.

  • Der gezahlte Kaufpreis bildet die Basis für die Berechnung der zu erwartenden Schadensersatzsumme. Im Rahmen der Rückabwicklung muss der Autohersteller den Schaden ersetzen, der beim Kauf des manipulierten Fahrzeugs entstanden ist.
  • Das Kaufdatum ist beim Widerruf der Finanzierung von besonderer Bedeutung. Finanzierungen, die vor dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, können nicht mehr widerrufen werden. Außerdem dürfte für Verträge, die erst nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, keine Nutzungsentschädigung anfallen.
  • Der Tachostand beim Kauf ist eine wichtige Angabe für die Berechnung der Nutzungsentschädigung bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags. Die Gerichte gehen davon aus, dass ein Auto eine maximale Laufleistung hat. Wenn der Käufer sein Fahrzeug gebraucht gekauft hat, bekommt er nur den Preis für die Restlaufleistung erstattet und die Berechnungsformel für den Nutzungsersatz ändert sich dadurch. Bei Neuwagen ergibt sie sich aus „Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer geteilt durch die erwartbare Gesamtlaufleistung“, während sie bei Gebrauchtwagen durch die zu erwartende Restlaufleistung geteilt wird.
  • Die zurückgelegten Kilometer sind bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung der entscheidende Faktor. Die Nutzungsentschädigung ist eine Art Kilometergeld für die Nutzung des Fahrzeugs, das der Kunde zurückgibt. Je weniger Kilometer der Kläger zurückgelegt hat, desto geringer fällt die Nutzungsentschädigung aus – und desto lohnender ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrags im Abgasskandal.
  • Die Fahrzeugklasse hat ebenfalls einen Einfluss auf die Höhe der Nutzungsentschädigung, denn die Höhe der zu erwartenden Gesamtlaufleistung unterscheidet sich je nach Fahrzeugklasse. Es gibt für jede Klasse gängige Schätzwerte, an denen sich die Berechnung orientiert.

Schadensersatz bei Wohnmobilen basiert auf Alter des Fahrzeugs

Bei Wohnmobilen, die vom Abgasskandal betroffen sind, hat sich neben einer pauschalen Schadensersatz-Leistung die Rückabwicklung als Modell für die Entschädigung des Käufers durchgesetzt. Der Kunde gibt sein Wohnmobil zurück und der Hersteller erstattet den Kaufpreis. Vom Kaufpreis wird auch hier eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Während die Nutzungsentschädigung bei den Urteilen zu Pkw vom Kaufpreis, von den gefahrenen Kilometern und der zu erwartenden Laufleistung abhängt, geht man bei Wohnmobilen vom Alter des Fahrzeugs aus.

Viele Reisemobile werden schließlich nur wenig gefahren, obwohl sie auf eine viel höhere Lebensleistung ausgelegt sind als die vom BGH für PKW festgelegten 300.000 Kilometer. Daher fällt die Erstattung in den meisten Fällen deutlich höher aus als der aktuelle Marktwert des Wohnmobils. Beim ersten Urteil zu Wohnmobilen haben die Richter die Nutzungsentschädigung anhand des Alters des Fahrzeugs festgelegt und eine Lebensdauer von 25 Jahren angenommen.

Deshalb ist die Rückgabe für Modelle, die von Diesel-Fahrverboten bedroht sind, eine attraktive Option. Das betrifft vor allem Euro-5-Diesel-Camper. Wenn Sie vom Abgasskandal betroffen sind – egal ob Pkw oder Reisemobil – nutzen Sie gern unsere kostenlose Erstberatung. Unsere Experten im Dieselskandal sind für Sie da!

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