Wer den Film „Asterix und das Geheimnis des Zaubertranks“ im Internet heruntergeladen hat, könnte unangenehme Post von der Münchener Abmahnkanzlei Waldorf Frommer erhalten haben. Die Anwälte mahnen zurzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem französischen Computeranimationsfilm von Alexandre Astier und Louis Clichy ab. Wie sollten Betroffene auf solche Abmahnschreiben reagieren?
Der Film „Asterix und das Geheimnis des Zaubertranks“ (Originaltitel: Astérix: Le Secret de la potion magique) wurde 2018 veröffentlicht und basiert auf den Asterix-Comics von René Goscinny und Albert Uderzo. Kinostart in Deutschland war im März 2019.
Die Filmhandlung dreht sich, wie der Titel schon verrät, um Miraculix und seinen wertvollen Zaubertrank. Der Druide hat beim Mistelschneiden einen Unfall und erkennt, dass er das Rezept des Zaubertranks einem Nachfolger anvertrauen muss, um es der Nachwelt zu erhalten. Doch es gibt keinen qualifizierten Nachfolger für Miraculix. Um sich die magische Zaubertrankformel zu erschleichen, macht sich der hinterhältige Dämonix unter falschem Namen auf den Weg und paktiert mit den Römern. Während Asterix und Obelix auf der Suche nach einem geeigneten Druiden-Anwärter ganz Gallien durchqueren, müssen sich die Frauen des Dorfs allein gegen die römischen Soldaten verteidigen.
Was verlangt Waldorf Frommer für das illegale Filesharing?
In dem Abmahnschreiben erheben die Anwälte den Vorwurf, der Adressat habe den Film „Asterix und das Geheimnis des Zaubertranks“ zum Download bereitgestellt. Der Anschlussinhaber wird aufgefordert, innerhalb einer von Waldorf und Frommer gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Für die außergerichtliche Klärung machen die Anwälte einen Lizenzschaden geltend und verlangen außergerichtliche Rechtsanwaltskosten.
Für das Anbieten des Films „Asterix und das Geheimnis des Zaubertranks“ fordern Waldorf Frommer neben der Unterlassungserklärung die Zahlung von 938,50 Euro.
Wie sollten Betroffene auf die Abmahnung reagieren?
Wer eine Abmahnung für den Film „Asterix und das Geheimnis des Zaubertranks“ erhalten hat, sollte auf jeden Fall reagieren. Wer das Schreiben einfach ignoriert, riskiert die Einleitung eines kostspieligen Gerichtsverfahrens. Trotzdem sollten Betroffene nichts überstürzen. Abgemahnte die Forderungen der Filesharing-Abmahnung prüfen lassen, bevor sie aktiv werden. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet lebenslang an einen Vertrag, der sehr hohe Strafzahlungen nach sich ziehen kann.
Wenn die Anschuldigungen der Abmahnung unbegründet sind, muss keine Unterlassungserklärung abgegeben werden und die Strafzahlung kann im Idealfall vollständig abgewehrt werden. Ist der Abgemahnte tatsächlich für den Rechtsbruch verantwortlich, kann ein Anwalt mit Waldorf Frommer verhandeln und den Vergleichsbetrag in vielen Fällen reduzieren.
Unsere Empfehlungen für Empfänger von Abmahnschreiben
• Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen einschüchtern und zu Fehlern verleiten.
• Erklären Sie Ihren Standpunkt auf keinen Fall der abmahnenden Kanzlei. Damit riskieren Sie, der Gegenseite Informationen zu liefern, die gegen Sie verwendet werden könnten.
• Falls Sie die Tat nicht begangen haben: Prüfen Sie, ob jemand anderes in Ihrem Haushalt für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.
• Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen auf Filesharing oder Urheberrecht spezialisierten Anwalt.
• Zahlen Sie nichts ohne fachkundige Prüfung des Falls. Jeder Einzelfall stellt sich anders dar und muss individuell geprüft werden.
Die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten schon seit Jahren Anschlussinhaber, die wegen Filesharing von Waldorf Frommer abgemahnt wurden. In einer kostenlosen Erstberatung können Sie uns Ihren Filesharing-Fall schildern und die rechtlichen Optionen unverbindlich besprechen. Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter 030 – 200 590 77 77. Kontaktieren Sie uns – wir sind gern für Sie da!