Existenz des Autokartells bestätigt: Geheime Absprachen zwischen BMW, Daimler und VW

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Bereits 2017 wurde durch Recherchen des Nachrichtenmagazins SPIEGEL öffentlich, dass sich Autobauer in geheimen Arbeitskreisen zur Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge abgesprochen haben. Die daraufhin eingeleitete EU-Untersuchung bestätigte im April dieses Jahres nun die Existenz des Autokartells. Nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter geht es dabei um die führenden Autokonzerne Deutschlands, BMW, Daimler und VW. Diesen drohen Bußgelder in Milliardenhöhe.

Konkret sollen sich die Automobilhersteller über die Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren illegal abgesprochen haben. Absprachen unter den Autobauern sollen in der sogenannten „5er-Gruppe“, bestehend aus Audi, BMW, Daimler, Porsche und Volkswagen, getroffen worden seien.

Die EU-Wettbewerbshüter verurteilen dieses Vorgehen scharf. So hätten BMW, Daimler und Volkswagen auf diese Weise den Innovationswettbewerb in Europa bei den beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt. Zudem sei Verbrauchern in Europa die Möglichkeit genommen worden, umweltfreundliche Fahrzeuge mit der besten verfügbaren Technologie zu kaufen.

Aus dem Untersuchungsbericht zu den Ermittlungen im Kartellverfahren geht hervor, dass sich die Konzerne seit Jahren zu emissionsmindernden Technologien illegal abgesprochen hätten. Dabei handele es sich um einen Verstoß gegen das europäische Kartellrecht – auch wenn keine Preisabsprachen getroffen wurden.

Straffreiheit für Daimler, Strafmilderung für VW

Wie Daimler kürzlich bekannt gab, habe die EU-Kommission die Beschwerdepunkte gegenüber den Automobilhersteller fallen gelassen. Da Daimler als Kronzeuge frühzeitig und bereitwillig mit der Kommission kooperiert habe, drohe dem Konzern nun kein Bußgeld und der Autobauer könne straffrei aus dem Verfahren hervorgehen.

BMW hat, anders als Daimler und VW, die Vorwürfe der Kommission stets mit der Begründung abgestritten, dass die Gespräche industrieweit bekannt gewesen wären. Zudem zielten die Absprachen nicht auf eine Schädigung der Verbraucher oder Lieferanten ab. BMW droht nun ein Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe.

Dank einer Selbstanzeige ist es Volkswagen gelungen, die Strafzahlung zu verringern. Die Volkswagen AG schätzte ihre Lage zunächst so ein, dass die Europäische Kommission anerkennt, dass es unter Automobilbauern weltweit üblich sei, sich zu technischen Fragen auszutauschen. Der Konzern wies auch auf vergangene Untersuchungen hin, bei denen es der Kommission nicht gelang, die Wettbewerbswidrigkeit der Gespräche nachzuweisen.  

Zivilrechtliche Schadensersatzklagen vielleicht bald möglich

In wenigen Wochen will die EU-Kommission den förmlichen Beschluss zur Kartellsache erlassen und die offizielle Höhe des Bußgeldes festsetzen. Dann haben nicht nur die betroffenen Automobilhersteller die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, sondern auch Verbraucher erhalten das Recht auf zivilrechtliche Schadensersatzklagen.

Wir, die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, beraten Sie gerne, wenn Sie Anspruch auf Schadensersatz erheben wollen. In einem kostenfreien Erstgespräch können wir unverbindlich aufzeigen, wie wir Ihre Rechte durchsetzen können.

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