Ein Fahrverbot kommt nie zur richtigen Gelegenheit. Für die meisten Autofahrer bedeutet es deutliche Einschnitte in den bisherigen Alltag. Vor allem dann, wenn es sich um ein längeres Fahrverbot handelt, haben Betroffene oft die Hoffnung, das Fahrverbot aufteilen zu können. Ist das erlaubt?
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Ein Fahrverbot kann nach schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr verhängt werden und beläuft sich in der Regel auf einen bis drei Monaten – abhängig von der zugrundeliegenden Ordnungswidrigkeit. Ein Fahrverbot kann jedoch auch länger dauern, beispielweise dann, wenn der betroffene Autofahrer keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat begangen hat. Dann wird der Person der Führerschein entzogen, den er erst nach einer bestimmten Sperrfrist wieder neu beantragen kann.
Nein, die Vorstellung ist zwar schön, dass man das Fahrverbot splitten kann und mal hier und mal da eine Woche ohne Auto einplant, aber so funktioniert es leider nicht. Wird das Fahrverbot rechtskräftig und tritt der Autofahrer es an, muss er es am Stück durchhalten. Hiervon gibt es keine Ausnahmen. Die Regel gilt für alle gleich – egal, ob man sich ein 2-Monats-Fahrverbot aufteilen möchte oder ein 3-Monats-Fahrverbot. Auch ein recht kurzes 4-Wochen-Fahrverbot aufzuteilen, bleibt also unmöglich; das Fahrverbot muss an hintereinander folgenden Tagen abgeleistet werden.
Das Fahrverbot zeitlich aufteilen ist also nicht gestattet. Autofahrer haben allerdings zumindest die Chance, den Antritt des Fahrverbots selbst mitzubestimmen – jedenfalls dann, wenn sie Ersttäter sind. Dann dürfen sie nach Rechtskraft des Fahrverbots den Antritts-Zeitpunkt innerhalb der nächsten vier Monate selbst bestimmen. Wiederholungstäter haben dieses Recht in der Regel nicht. Sie müssen den im Bußgeld vorgegebenen Termin zum Antritt des Fahrverbots akzeptieren.
Bei einem Fahrverbot die Zeit aufzuteilen ist zwar nicht erlaubt, aber in einigen Einzelfällen lässt sich das Fahrverbot umgehen, indem es in ein höheres Bußgeld umgewandelt wird. Dafür muss jedoch ein sehr gut begründeter Härtefall vorliegen. Gerichte akzeptieren beispielsweise in individuellen Fällen eine Umwandlung, wenn der betroffene Autofahrer durch das Fahrverbot in Existenznot gerät. Das Umwandeln eines Fahrverbots ist jedoch ein sensibles und schwieriges Thema und sollte immer vorab mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprochen werden.
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