Wegen hoher Geschwindigkeiten und längerer Bremswege muss der Sicherheitsabstand außerorts größer sein als innerorts. Weil außerhalb geschlossener Ortschaften schneller gefahren wird, ist auch das Gefahrenpotenzial größer. Deshalb ist es umso wichtiger, mindestens die vorgeschriebene Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Das verringert die Gefahr von Auffahrunfällen und das Risiko von Sanktionen. Ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kann nämlich teuer werden.
Außerorts muss der Sicherheitsabstand größer sein
Wie groß der Sicherheitsabstand auf Landstraßen und Autobahnen sein muss, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht konkret. In § 4 der StVO heißt es dazu: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
Es gibt auch keine Verkehrsschilder, die den Abstand außerorts anzeigen, denn der Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften hängt von der Geschwindigkeit ab. Es gibt allerdings Richtlinien, an denen man sich als Autofahrer orientieren kann. Grundsätzlich gilt: Je schneller man fährt, desto größer muss der Abstand sein.
Faustregel für die Berechnung des Abstands
Der Tachostand hilft bei der Berechnung des richtigen Abstands: Der halbe Tachostand in Metern ist der Mindestabstand zum Vordermann. Wer also 100 km/h fährt, muss einen Sicherheitsabstand von 50 Metern einhalten. Fährt man 140 km/h, gilt ein Sicherheitsabstand von 70 Metern.
Bei dieser Faustregel handelt es sich um den Mindestabstand. Der Abstand muss zusätzlich an die Witterungs-, Straßen- und Sichtverhältnisse, angepasst werden – sodass noch rechtzeitig gebremst werden kann, falls ein Hindernis auftaucht.
Verstoß gegen den Sicherheitsabstand außerorts: Welche Strafe droht?
Die Höhe des Bußgeldes hängt zum einen davon an, um wie viele Zehntel der einzuhaltende Sicherheitsabstand unterschritten wurde. Zum anderen kommt es darauf an, wie schnell zum Zeitpunkt des Abstandverstoßes gefahren wurde.
Wer erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen: Bei Geschwindigkeiten unter 80 km/h fällt das Bußgeld noch vergleichsweise niedrig aus. Ein Abstandsverstoß kostet dann zwischen 25 und 35 Euro – je nachdem, ob noch eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung dazukommen. Bei mehr als 80 km/h ohne ausreichenden den Sicherheitsabstand muss man mit 70 Euro rechnen, wenn der Abstand geringer war als 5/10 des halben Tachowertes. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Das Bußgeld erhöht sich dann stufenweise bei jedem Zehntel – bis hin zu 320 Euro plus einen Punkt in Flensburg.
Strafen bei Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h kosten den Verkehrssünder zwischen 75 und 320 Euro. Zusätzlich drohen ein Punkt und ab einem Abstand, der geringer ist als 3/10 des halben Tachowerts, Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten. Abstandverstöße mit mehr als 130 km/h kosten zwischen 100 und 400 Euro. Es drohen außerdem ein oder zwei Punkte und ebenfalls Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten.
Wiederholungstäter müssen mit härteren Strafen rechnen. Auch Dränglern drohen strengere Sanktionen: Wird die Handlung nämlich als Nötigung eingestuft, sind zu dichtes Auffahren und Drängeln keine Verkehrsordnungswidrigkeiten mehr. In dem Fall ist die Sache mit einem Bußgeld nicht erledigt – es kann sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen, wenn das Drängeln als Straftat gewertet wird.
Welcher Abstand gilt für Lkw und Pkw mit Anhänger?
Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und für Busse gelten bezüglich des Sicherheitsabstands auf Landstraßen und Autobahnen noch strengere Regeln: Schon ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h müssen sie eine Distanz von mindestens 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Ansonsten drohen ein Bußgeld zwischen 80 und 120 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Fahrzeugkombinationen, die länger als sieben Meter sind, zum Beispiel ein Pkw mit Anhänger, müssen außerorts einen so großen Abstand einhalten, dass ein überholendes Fahrzeug problemlos in die Lücke einscheren kann. Im Zweifel gilt natürlich immer: Lieber zu viel als zu wenig Abstand halten.
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