Manche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nur bei Nässe. Darauf weist ein entsprechendes Verkehrszeichen hin. Doch solche Geschwindigkeitsbeschränkungen irritieren viele Autofahrer, weil sie nicht wissen, wann genau diese Tempolimits mit dem Zusatz „Bei Nässe“ gelten. Reicht für die angegebene Geschwindigkeitsbegrenzung bereits eine feuchte Fahrbahn oder muss es richtig schütten?
Ein kurzer Schauer, auf der Straße glänzt noch etwas Wasser und es gibt ein paar Pfützen. Plötzlich ist am Straßenrand die Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h zu sehen – darunter das Zusatzschild „bei Nässe“. Muss man jetzt auf Tempo 80 runtergehen oder kann man einfach im selben Tempo weiterfahren? In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind keine Erläuterungen zu finden, wann eine Straße nass ist. Was meint der Gesetzgeber also mit „Nässe“ und wann machen Autofahrer sich strafbar, wenn sie das Tempolimit missachten?
Der Bundesgerichtshof hat „Nässe“ definiert
Diese Fragen hat der Bundesgerichtshof (BGH) beantwortet und „Nässe“ gegenüber „Feuchtigkeit“ abgegrenzt. Den obersten deutschen Richtern zufolge ist eine Straße nass, wenn die gesamte Fahrbahnoberfläche erkennbar von einer Wasserschicht bedeckt ist – auch wenn dieser Film nur sehr dünn ist. Sobald ein durchgängiger Wasserfilm auf der Fahrbahn zu sehen sein, gilt das Tempolimit.
Ob die Straße nass ist, kann man in der Regel daran erkennen, dass das vorausfahrende Fahrzeug eine Sprühfahne bildet. Vereinzelte Pfützen, Wasserlachen oder leichter Regen setzen die Geschwindigkeitsbegrenzung demnach noch nicht in Kraft. Auch Regen oder Starkregen müssen nicht unbedingt sofort zu einer nassen Fahrbahn führen. Andererseits führt ein Ende des Regens nicht unmittelbar dazu, dass die Fahrbahn wieder trocken oder nur feucht ist. Wenn die Fahrbahn nur feucht ist, muss die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten werden.
Bei Nässe und Feuchtigkeit vorsichtig fahren
Doch selbst wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung (noch) nicht gilt, empfehlen Verkehrssicherheitsexperten Autofahrern, auf Fahrbahnabschnitten mit Tempolimits „bei Nässe“ vorsichtig zu fahren. Solche Schilder werden in der Regel nämlich nur dann aufgestellt, wenn es auf einer Autobahn oder Landstraße an diesen Stellen schnell zu Aquaplaning oder Rutschgefahr kommt. Dort ist also grundsätzlich Vorsicht geboten. Um auch bei Nässe sicher zu fahren, kann eine Faustregel helfen: Wenn andere Fahrzeugen Wasser hochwirbeln oder Regen die Sicht einschränkt, ist die Fahrbahn so nass, dass das Tempo reduziert werden sollte.
Wer das Tempolimit „bei Nässe“ ignoriert und in einen Unfall verwickelt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Kann der Gutachter ein deutliches Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung nachweisen, drohen auch Leistungsbegrenzungen der Kaskoversicherung – bis hin zu Regressansprüchen des Haftpflichtversicherers.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall gern an die auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN. In vielen Fällen können das Bußgeld reduziert und Punkte oder ein Fahrverbot vermieden werden.