Ein zu geringer Sicherheitsabstand gehört zu den häufigsten Unfallursachen. Gemeint ist dabei vor allem der Abstand zum vorausfahrenden Auto. Autofahrer brauchen Distanz zum Vordermann, um das Fahrzeug im Notfall rechtzeitig stoppen zu können. Deshalb gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) klare Richtwerte für den Sicherheitsabstand vor – auch innerhalb geschlossener Ortschaften. Wer den vom Gesetzgeber festgelegten Sicherheitsabstand nicht einhält, muss mit Sanktionen rechnen.
Nicht nur ein zu geringer Sicherheitsabstand auf Autobahnen kann zu gefährlichen Auffahrunfällen führen. Auch bei zu dichtem Auffahren innerorts riskiert man schwere Zusammenstöße. Wer sicher unterwegs sein will, sollte daher auch in Ortschaften auf einen angemessenen Abstand achten – auch was den seitlichen Abstand betrifft, den ein Fahrzeug etwa gegenüber einem Radfahrer einhalten muss.
Wie berechnet sich der notwendige Sicherheitsabstand innerorts?
Innerorts müssen Autofahrer eine Sekunde Abstand zum Vordermann halten – was bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h 15 Metern oder drei Fahrzeuglängen Distanz zum vorausfahrenden Auto entspricht. Diese Regelung gilt allerdings nur im fließenden Verkehr bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Andere Abstandsregeln gelten, wenn zum Beispiel ein Autobahnabschnitt durch eine geschlossene Ortschaft führt. Dann muss der Sicherheitsabstand an die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angepasst werden. Fährt der Fahrer beispielsweise 100 km/h, muss er auch innerhalb der Stadt 50 Meter Abstand halten. In dem Fall greift dann nämlich die Faustformel für den Mindestabstand außerhalb von Ortschaften. Dann gilt: Der Abstand darf nicht geringer sein als der halbe Tachowert in Metern.
Bei schlechter Sicht oder glatter Fahrbahn müssen in einer Ortschaft sechs Pkw-Längen Mindestabstand eingehalten werden – das entspricht 30 Metern. Für LKW-Fahrer gelten ebenfalls strengere Regeln: Weil Lastwagen ein Gewicht von meist mehreren Tonnen und dadurch einen längeren Bremsweg haben, müssen sie im Stadtverkehr generell einen größeren Abstand halten.
Zu dichtes Auffahren innerorts – welche Strafen drohen?
Wer sich nicht an den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand hält und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 35 und 400 Euro rechnen. Innerhalb geschlossener Ortschaften führen Abstandsverstöße in der Regel nicht zu so gravierenden Schäden, deshalb fallen die Sanktionen vergleichsweise gering aus.
Bei Geschwindigkeiten bis 80 km/h können folgende Bußgelder drohen, wenn der notwendige Sicherheitsabstand innerorts nicht eingehalten wird:
• Sicherheitsabstand innerorts nicht eingehalten: 25 Euro
• Insassen des vorausfahrenden Fahrzeugs gefährdet: 30 Euro
• Unfall aufgrund des Abstandsverstoßes: 35 Euro
Die genaue Strafe wird im Bußgeldbescheid genannt. Dagegen kann der betroffene Autofahrer allerdings begründeten Einspruch einlegen.
Hält sich ein Autofahrer nicht an den erforderlichen Abstand und kommt es zu einem Unfall, können noch Kosten im Rahmen der Schadensregulierung auf den Fahrer zukommen, wenn man ihm die Haupt- oder eine Teilschuld nachweisen kann.
Sicherheitsabstand missachtet: Einspruch einlegen?
In vielen Fällen lohnt es sich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, wenn der Abstand nicht eingehalten wurde. Denn nicht immer trägt der betroffene Fahrer die Schuld dafür, dass der Sicherheitsabstand unterschritten wurde. Sinnvoll kann ein solcher Einspruch etwa bei einem Messfehler, bei einem unerwarteten Bremsmanöver oder bei einem eingescherten Fahrzeug sein. Ist das Einscheren plötzlich und ohne Vorankündigung erfolgt, kann ein Einspruch erfolgreich sein.
Messfehler können aus unterschiedlichen Gründen auftreten, zum Beispiel durch ein hohes Verkehrsaufkommen oder die Nichteinhaltung der Aufstellhöhe des Messgeräts. Es kommt auch vor, dass die Pass- und Kontrollpunkte nicht ordnungsgemäß eingerichtet sind oder dass das falsche Fahrzeug abgelichtet wurde. Sind bei der Messung des Sicherheitsabstandes Fehler aufgetreten, kann sich ein Einspruch gegen das verhängte Bußgeld lohnen.
Haben Sie wegen Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann lassen Sie von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten – möglicherweise lässt sich die Strafe abwenden. Ein Anwalt erhält Akteneinsicht, kann Messfehler entdecken und begründeten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Die Kanzlei VON RUEDEN hat sich auf Verkehrsrecht spezialisiert. Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check! Wir sind gern für Sie da!