Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich zur „Section Control“ in Niedersachsen positioniert und die Rechtmäßigkeit des bundesweit ersten Streckenradars festgestellt. Die Geschwindigkeitskontrolle mittels einer durchgehenden Kennzeichenerfassung auf einer Strecke von über zwei Kilometern ging einem Anwalt zu weit. Doch das BVerwG wies den Antrag auf Zulassung der Revision zurück.
Das Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle auf der Bundesstraße 6 zwischen Gleidingen und Rethen südlich von Hannover misst das Tempo nicht an einer bestimmten Stelle, sondern ermittelt auf einer 2,2 Kilometer langen Strecke die durchschnittliche Geschwindigkeit. Dafür erfasst das System kurzfristig die Kennzeichen sämtlicher Fahrzeuge, die auf diesem Abschnitt unterwegs sind.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Nachdem ein Anwalt datenschutzrechtliche Bedenken hatte, war das System im letzten Jahr zeitweise abgeschaltet worden. Die Kennzeichenerfassung greife in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, so die Argumentation des Anwalts. Daraufhin hatte das Verwaltungsgericht Hannover das Streckenradar im März 2019 in erster Instanz für rechtswidrig erklärt. Nach Auffassung der Richter greife die ausnahmslose Nummernschild-Erfassung der Fahrzeuge, die den Kontrollbereich passieren, in das verfassungsrechtlich garantierte Recht der informationellen Selbstbestimmung ein.
Hauptkritikpunkt war demnach der Datenschutz. Aus den erfassten Daten lässt sich nämlich ein genaues Bewegungsprofil erstellen. Deshalb hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2019 das automatische Erfassen von Nummernschildern zur Fahndung nach Straftätern für zum Teil verfassungswidrig erklärt.
Doch die Anlage ging wieder in Betrieb, als das niedersächsische OVG die Klage Ende 2019 in zweiter Instanz abwies. Der Antrag auf Zulassung zur Revision wurde jetzt auch vom BVerwG abgewiesen. Das niedersächsische Innenministerium teilte mit, dass der seit Anfang 2019 laufende Rechtsstreit über das als Section Control bezeichnete System damit endgültig abgeschlossen sei. Das Urteil des OVG Lüneburg ist rechtskräftig.
Wesentlicher Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit
Landesinnenminister Boris Pistorius (SPD) freut sich über die Entscheidung der Richter: Ihm sei das Streckenradar an der Bundesstraße 6 bei Laatzen ein besonderes Anliegen. „Denn klar war von vornherein: Der Einsatz von Section Control kann einen wesentlichen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten.“ Wie bei jeder neuen Technologie sei auch beim Start von Section Control klar gewesen, dass es einige Hürden geben könne: „Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir diesen Schritt als erstes Bundesland seinerzeit gewagt haben“, so Pistorius. Damit könnten jetzt auch andere Bundesländer die Technik einsetzen.
Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe erklärte, mit dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei höchstrichterlich bestätigt, dass es sich beim Streckenradar um ein „modernes und rechtskonformes Mittel der Geschwindigkeitsüberwachung“ handelt.
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