Zusammenfassung: Löschen von Suchergebnissen aus Suchmaschinen aufgrund des europäischen Datenschutzrechts

Veröffentlicht am in Internetrecht

Die Berliner Medienrechtskanzlei VON RUEDEN lässt im Interesse von Unternehmen und Privatpersonen in Suchergebnissen aus Suchmaschinen sowohl verleumderische als auch falsche Informationen auf Webseiten löschen, zur Not auch mit gerichtlicher Hilfe.

Zu unseren Gegnern gehören die drei führenden Suchmaschinen wie Google, Yahoo und Bing. Daneben vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch gegenüber sogenannten Personensuchmaschinen, wie dem deutschen Anbieter Yasni oder amerikanischer Blogs, die bei WordPress in den USA gehostet sind. Begehren Sie die Löschung eines Suchergebnisses auf Google, so sollten Sie in einem ersten Schritt die Google-Seite zur Entfernung von Inhalten nutzen.

Bei der Frage, ob das Datenschutzrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor dem Informationsinteresse der Allgemeinheit vorgeht, sollten Sie weit ausholen und die widerstreitenden Interessen ausführlich darlegen. Yahoo Deutschland hat bisher kein entsprechendes Formular zur Löschung von Suchergebnissen zur Verfügung gestellt. Wer die Löschung eines Yahoo-Suchergebnisses begehrt, muss sich an den irischen Mutterkonzern wenden:

Yahoo! EMEA Limited
Pinnacle 1 East Point Business Park, Alfie Byrne Road
Dublin 3
Irland

Daneben kann man sein Anliegen auch per E-Mail an customercare-de@cc.yahoo-inc.com mitteilen. Auch Microsoft hat für seine Suchmaschine „Bing“ ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie Interesse an einer englischsprachigen Löschungsanfrage an einen der Suchmaschinenbetreiber haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

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