Wieder muss Daimler im Abgasskandal zahlreiche Diesel-Mercedes der E-Klasse zurückrufen – zum vierten Mal in diesem Jahr. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den amtlichen Rückruf am 24. August 2020 angeordnet.
Von der aktuellen Rückrufaktion der Mercedes E-Klasse sind weltweit knapp 6.500 Fahrzeuge betroffen; in Deutschland mehr als 1.700. unter dem Herstellercode 5497507 müssen nun Dieselfahrzeuge der E-Klasse aus den Baujahren 2010 bis 2014 in die Werkstatt. Es geht dabei um die Baureihe 212 mit dem Motor OM651 der Abgasnorm Euro 5.
„Unzulässige Abschalteinrichtung“ in der Mercedes E-Klasse gefunden
Als Grund für den Rückruf gibt das Kraftfahrt-Bundesamt eine „Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ an. Gemeint ist eine Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung im Dieselmotor manipuliert. Während das Fahrzeug der E-Klasse Euronorm 5 auf dem Prüfstand die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einhalten kann, stößt es auf der Straße weit mehr schädliche Stickoxide (NOx) aus als erlaubt.
Das KBA sieht Abschalteinrichtungen als illegal an und veröffentlichte daher den aktuellen Rückruf für die Mercedes E-Klasse. Es ist jedoch nicht der erste verpflichtende Rückruf für die E-Klasse im Jahr 2020. Bereits im Januar, Februar und Juli musste Daimler einige Fahrzeuge der E-Klasse in die Werkstätten zurückbeordern.
Softwareupdate mit unbekannten Folgen
Wie bei den letzten Rückrufen soll auch im Rahmen der aktuellen Aktion ein Softwareupdate auf die Motorsteuerung aufgespielt werden. Welche Folgen das Update haben wird, ist noch unbekannt. Halter anderer Dieselfahrzeuge berichten von einer verminderten Leistung, einem erhöhten Kraftstoffverbrauch und Motorschäden nach dem Update. Das Softwareupdate ist allerdings verpflichtend für Fahrzeughersteller und Fahrzeughalter. E-Klasse-Fahrer, die das Update ablehnen, riskieren den Entzug der Zulassung und damit die Stilllegung ihres Wagens.
Einzelklage gegen den Hersteller als Alternative
Aus dieser Misere kommen die Besitzer eines Dieselfahrzeugs der Mercedes E-Klasse wieder heraus, wenn sie Klage gegen den Autohersteller erheben. Zahlreiche Gerichte sprechen den Dieselfahrern Schadensersatz zu. Unterstützt wird diese verbraucherfreundliche Haltung von den positiven Tendenzen am Bundesgerichtshof (BGH) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). An beiden Gerichten werden Abschalteinrichtungen grundsätzlich als illegal angesehen, wenn sie sich negativ auf die Abgasreinigung auswirken.
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