Immer wieder erreichen uns Fragen und Kommentare zum Verkehrsrecht und zum Abgasskandal, die wir Ihnen gern beantworten. Diesmal geht es um die Höhe der Bußgelder nach der rechtswidrigen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), um die Umgehung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), Führerscheinfallen auf Autobahnen und das Thema Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal.
Ich war mit elf km/h zu schnell unterwegs und soll ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro zahlen – ist das nach der ungültigen Bußgeldnovelle rechtens?
Grundsätzlich ist es so, dass einige Bundesländer nach der Rücknahme der Novelle einen Schritt zurück gemacht haben und die alten Verwarngelder wieder geltend machen. Allerdings handhaben das nicht alle Bundesländer so. Wir empfehlen Ihnen, Einspruch einzulegen, weil sich Ihr Bescheid auf die reformierte Straßenverkehrsordnung (StVO) stützt, die sich als rechtswidrig erwiesen hat. Wenn Sie dabei Unterstützung wünschen, können Sie sich an uns wenden. Unsere Anwälte für Verkehrsrecht sind gern für Sie da.
Kann man eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) umgehen, indem man ein MPU-Zertifikat kauft? Oder könnte man sich auf EU-Recht berufen, weil es in anderen EU-Ländern keine MPU gibt?
Der Kauf einer MPU-Bescheinigung ist eine Straftat und wird von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Meistens wird er als Urkundenfälschung gewertet und kann eine sehr hohe Geldstrafe nach sich ziehen oder sogar bis zu fünf Jahren Freiheitstrafe. Im schlimmsten Fall kann der Richter auch entscheiden, dass man lebenslänglich für den Führerschein gesperrt ist. Also ist der Kauf einer MPU-Bescheinigung nicht zu empfehlen, sonst darf man unter Umständen nie wieder Auto fahren.
Eine Zeitlang gab es einen „Führerschein-Tourismus“ nach Tschechien oder Polen, um im Ausland den Führerschein zu machen. Dazu gab es ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof, durch das dieser Weg eingedämmt wurde. Zwar kann man immer noch im Ausland einen Führerschein machen, muss dort aber mindestens sechs Monate gemeldet sein – also dort leben. Besteht in Deutschland noch eine Sperrfrist, darf man auch mit dem EU-Auslands-Führerschein nicht in Deutschland fahren. Das bedeutet: Wird man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt, kann das wiederum zu hohen Geldstrafen oder einer lebenslangen Sperrung führen.
Außerdem hat die MPU durchaus ihre Berechtigung, denn wer eine MPU absolvieren muss, hat in der Regel einen gravierenden Verstoß begangen. Oft sind es Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, was zu schweren Unfällen führen kann. Oder man ist mehrfach durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung aufgefallen und hat acht Punkte in Flensburg. Wer nur alle paar Jahre mal geblitzt wird, muss in der Regel auch keine MPU absolvieren. Eine MPU kann außerdem auch eine Chance sein und zum Nachdenken darüber anregen, seinen Fahrstil zu ändern.
Wenn mein Führerschein weg ist, würde ich den Blitzer auseinandernehmen! Warum gibt es so viele Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen, das sind doch alles Fallen …
Blitzer zu zerstören, ist keine gute Idee. Besser, man hält sich einfach an die Regeln, damit man seinen Führerschein behalten kann. Wenn man mal mit 20 km/h zu schnell unterwegs ist, reißt einem keiner den Kopf ab. Wer allerdings viele Ordnungswidrigkeiten begangen hat, sammelt Punkte und der Führerschein ist dann eben weg. Wer geblitzt wird, kann sich einfach an uns wenden. Wir haben jahrelange Erfahrung mit Bußgeldbescheiden und helfen gern weiter.
Oft kann man als Autofahrer schwer einschätzen, welche Beweggründe die Behörden haben, genau an dieser Stelle ein 100-Schild aufzustellen. Das hat oft nichts damit zu tun, dass gleich dahinter ein Blitzer kommt. An manchen Stellen gibt es zum Beispiel einen erhöhten Wildwechsel, der zu schweren Unfällen führen kann. Da sollten wir den Behörden nicht unterstellen, dass sie uns in eine Falle locken wollen.
Ich habe mein Auto mit Motor EA 189 im November 2016 direkt über VW als Neuwagen gekauft. Kann ich jetzt noch Ansprüche geltend machen?
Leider ist das nach dem BGH-Urteil vom 30. Juni 2020 nicht mehr möglich. Der Bundesgerichtshof ist nämlich der Auffassung, dass nach der Ad-hoc-Mitteilung von VW am 22. September 2015 das Verhalten von Volkswagen nicht mehr als sittenwidrig gilt. Das heißt, Ansprüche sind nach dieser Meldung nicht mehr geltend zu machen. Du wirst also leider keine Ansprüche mehr haben. Das gilt auch für alle anderen VW-Fahrer, die sich nach diesem Datum einen Volkswagen gekauft haben und vom Abgasskandal betroffen sind.
In anderen Fällen können aber durchaus noch Schadensersatzansprüche bestehen. Wenn Sie vom Dieselskandal betroffen sind, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung! Unsere Experten im Abgasskandal informieren Sie gern individuell zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.