Blitzer sind bei Autofahrern nicht gerade beliebt. Um einer Strafe zu entgehen oder die Funktionstüchtigkeit einzuschränken, werden die mobilen Messgeräte oder stationären Blitzer immer wieder beschädigt: Die Anlagen werden mit Farbe besprüht, beklebt, umgefahren oder sogar abgeflext und mitgenommen. Weil man dabei nicht in den Straßenverkehr eingreift, handelt es sich „nur“ um Sachbeschädigung. Doch auch dafür drohen erhebliche Strafen. Dazu kommen die Kosten für den Schaden am Blitzgerät und für entgangene Bußgelder.
Blitzer beschädigt: bis zu fünf Jahre Haft
In Chemnitz haben Unbekannte kürzlich beide Linsen eines Rotlichtblitzers mit Farbe besprüht, um ihn außer Gefecht zu setzen. In Rheinland-Pfalz wurde eine Blitzeranlage angezündet und in Essen hat jemand eine Mülltonne über einen Blitzer gestülpt. In Niedersachsen gingen die Täter noch weiter: Die stationäre Anlage auf der B6 wurde kurz vor der Auffahrt auf die A 39 bei Badeckenstedt über dem Boden abgeflext und gestohlen.
Die Kamera hat man bis heute nicht gefunden. Dem Landkreis entgingen durch die Aktion rund 90.000 Euro im Monat. „Auf den Täter wartet eine bis zu fünfjährige Freiheitsstrafe“, kommentierte Staatsanwältin Birgit Seel der Staatsanwaltschaft Braunschweig den Vorfall. Es handele sich zwar um einen einfachen Diebstahl, allerdings spiele auch die enorme Schadenshöhe bei der Strafbemessung eine Rolle.
Diese Methoden, einen Bußgeldbescheid zu umgehen, können teuer werden: Es greift § 304 (StGB):
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Beschädigter Blitzer: Täter ist regresspflichtig
Dazu kommt: Der gefasste Täter muss den Schaden, den er angerichtet hat, ersetzen – was noch mal richtig kostspielig werden kann: Eine Blitzeranlage kostet nämlich zwischen 50.000 und 60.000 Euro. Der Bußgeldbescheid dürfte günstiger ausfallen.
Und wie sieht es aus, wenn man dem Blitzer die Sicht verstellt, ohne das Gerät zu berühren? In Bitburg in Rheinland-Pfalz hat jemand eine zwei Meter hohe Fichte an den Straßenrand gepflanzt – direkt vor einen stationären Blitzer. Die Fichte hatte zwar keinen Blitzer beschädigt, machte aber sämtliche Aufnahmen, auf denen der Baum die Sicht versperrte, unbrauchbar. Das rheinland-pfälzische Innenministerium erklärt dazu, dass es sich dabei nicht um eine Straftat handelt, weil die Fichte das Gerät nicht berührt. Das galt auch, als jemand eine Warnbake vor ein Blitzgerät gestellt und so die Messung behindert hat.
Beweisfotos werden direkt per Funk übertragen
Wer sein „Beweisfoto“ aus der Kamera entwendet und deshalb einen Blitzer zerstört, sollte wissen, dass viele Geräte die Fotos per Funk direkt auf einen Polizeicomputer übertragen. So weiß die Polizei gleich, wer ein Interesse daran haben könnte, sein Beweisfoto zu entfernen. Moderne Geschwindigkeitsmessanlagen sind oft in der Lage, Störungen direkt zu melden – auch Vandalismus und Brandanschläge. Wer einen Blitzer zerstören will, um ein Bußgeld zu vermeiden, dürfte also wenig Erfolg damit haben. Besser, man zahlt oder lässt seinen Bußgeldbescheid überprüfen – denn viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft.
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