Das Landgericht (LG) Ingolstadt hat die Sammelklage von 2.800 Audi-Käufern abgelehnt, die ihre Schadensersatzforderungen an den Rechtsdienstleister MyRight abgetreten hatten. Die Rechtsplattform würde seine Kunden zu stark benachteiligen, falls sie mit einem Vergleich nicht einverstanden wären, so die Richter. Damit wurde eine der umfangreichsten Klagen im Dieselskandal abgewiesen.
Der Inkassodienstleister MyRight hatte sich Forderungen von 2.800 Audi-Käufern übertragen lassen, um die VW-Tochter Audi auf 77 Millionen Euro Schadensersatz zu verklagen. Doch das LG Ingolstadt ließ die Klage erst gar nicht zu, weil die Abtretungsvereinbarungen die Autokäufer unzumutbar benachteilige (Urt. v. 07.08.2020; Az: 41 O 1745/18). Damit sind die Abtretungsvereinbarungen laut Gericht nichtig.
Unzulässiger wirtschaftlicher Druck für die Käufer
Es ist in Deutschland zwar erlaubt, dass Geschädigte ihre Rechte an einen Rechtsdienstleister abtreten, der dann für alle ein Urteil erstreitet (sogenannte „Lexfox-Entscheidung“ des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2019). Das bestätigte auch das Landgericht Ingolstadt: Die Richter waren der Ansicht, dass nach der Lexfox-Entscheidung „die klageweise Geltendmachung von abgetretenen Ansprüchen durch Rechtsdienstleister wie der Klägerin grundsätzlich zulässig“ sei.
Im vorliegenden MyRight-Fall seien jedoch bereits die einzelnen Abtretungsvereinbarungen nichtig, „da sie aufgrund einer die Käufer benachteiligenden Regelung nicht mehr von der Inkassodienstleistungsbefugnis der Klägerin nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt“ seien.
Wenn nämlich einer der Käufer einen Vergleich widerrufen würde, wäre die gesamte Rechtsverfolgung für ihn nicht mehr kostenfrei, so das Gericht. Daraus folge „sowohl ein unzulässiger wirtschaftlicher Druck für den jeweiligen Käufer als auch ein Interessenkonflikt zwischen dem Käufer und der Klägerin“. Das benachteilige den Audi-Käufer unzumutbar, deshalb sei die Abtretungsvereinbarung nichtig. Ohne eine wirksame Abtretung könne MyRight die Ansprüche der Audi-Käufer nicht selbst geltend machen, daher sei die Klage abzuweisen gewesen.
MyRight-Abtretungen bergen Risiken
Im Prozess vor dem LG Ingolstadt ging es um Fahrzeuge der Marke Audi mit VW-Vierzylinder-Dieselmotoren des Typs EA 189, der tief in den Abgasskandal verstrickt ist. Durch eine Software in der Motorsteuerung wird die Abgasreinigung den betroffenen Motoren nur auf dem Prüfstand voll aktiviert, während die Autos auf der Straße mehr Stickoxid emittieren als erlaubt. Audi sollte den Klägern den Kaufpreis plus Zinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung als Schadensersatz erstatten.
MyRight will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, aber höchstwahrscheinlich Berufung einlegen, erklärte ein Unternehmenssprecher. Die Rechtsplattform MyRight ist eine Marke des Inkassodienstleisters Financialright. Das Unternehmen bezeichnet sich als „Erfinder der VW-Sammelklage im Abgasskandal“. Die umfangreichsten Klagen hatte MyRight in Braunschweig und Ingolstadt eingereicht. Außerdem seien noch etwa 1.500 weitere Klagen anhängig, so der Sprecher.
Der Rechtsdienstleister MyRight wirbt damit, dass die Abtretung der Forderungen Autokäufern alle Prozessrisiken und Kosten erspart. Im Gegenzug erhält das Unternehmen im Erfolgsfall 35 Prozent der erstrittenen Summe. Doch nicht immer werden solche Abtretungen von den Gerichten zugelassen.
Einzelklage lukrativer als Sammelklage
Scheitern Rechtsdienstleister wie MyRight mit einer Klage, verlieren betrogene Autokäufer wertvolle Zeit und riskieren aufgrund von Verjährung den Verlust ihres Schadensersatzanspruchs. Vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer sollten daher besser selbst klagen. Mit einer individuellen Klage kommt man schneller an sein Geld und kann über Vergleichsangebote selbst entscheiden.
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