VW-Motor EA 288: Abgasbetrug durch Fahrkurvenerkennung

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Made in Germany – was früher als Qualitätsgarant galt, hat durch den Abgasskandal gelitten. Kreativität beweisen die Techniker der deutschen Autobauer aber noch immer: Die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen wird auf vielfältige Weise manipuliert. Um die Zulassungsbehörden und die Verbraucher zu betrügen, kommen verschiedene Arten von Abschalteinrichtungen zum Einsatz, um die Abgasreinigung zu deaktivieren oder ihre Wirksamkeit zu mindern. Im VW-Motor EA 288 soll eine Fahrkurven- oder Lenkwinkelerkennung die Abgasreinigung regulieren.

Im Motortyp EA 288 des Volkswagen-Konzerns – dem Nachfolger des EA 189, der 2015 den Abgasskandal um Volkswagen ausgelöst hatte – wurde offenbar eine sogenannte Fahrkurvenerkennung als Abschalteinrichtung verbaut. Und das, obwohl der Motor EA 288 mit Euronorm 6 den Dieselskandal offiziell beenden sollte. VW-Chef Herbert Diess hatte 2019 im ZDF beteuert, dass im Dieselmotor EA 288 keine illegale Software zur Abgasreinigung eingesetzt werde.

Landgericht Regensburg: Motor EA 288 vom Abgasskandal betroffen

Mit Urteil vom 19. März 2020 hat das Landgericht (LG) Regensburg festgestellt, dass auch der Motor EA 288 manipuliert wurde (Urteil vom 19.03.2020, Az. 73 O 1181/19). Damit sind auch die Euro 6 Diesel vom VW-Abgasskandal betroffen. Das Gericht sprach dem Kläger Schadensersatz zu, denn es stellte fest, dass eine Manipulationssoftware eingebaut wurde.

In seiner Urteilsbegründung spricht das Gericht von einer „gesetzeswidrigen Programmierung“ und beschreibt den Vorgang wie folgt: „Erkennt die Software des Motors anhand Lenkwinkelerkennung, Temperaturerkennung und Zeiterfassung, dass das Fahrzeug den Prüflauf nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchfährt, wird ein spezieller Betriebsmodus aktiviert, in dem die Abgasrückführungsquote über das AGR-Ventil substantiell erhöht wird. Im normalen Straßenbetrieb wird das Fahrzeug hingegen mit einer niedrigeren Abgasrückführungsquote betrieben.“

Fahrkurvenerkennung ist illegale Zykluserkennung

Recherchen des SWR hatten bereits im September 2019 ergeben, dass der angeblich saubere VW-Motor EA 288 eine Lenkwinkel- oder Fahrkurvenerkennung nutzt. Als sogenannte Zykluserkennung ist das eine illegale Abschalteinrichtung: Weil in einer Testsituation nur geringe Lenkbewegungen vorgenommen werden, kann die Motorsteuerung erkennen, ob sich das Fahrzeug im Testzyklus der Zulassungsbehörden oder im Straßenbetrieb befindet.

Indizien für die Testsituation sind neben Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad beim Thermofenster auch die Lenkbewegungen, die von der Lenkwinkelerkennung oder Fahrkurvenerkennung registriert werden. Wenn die Motorsteuerung Kriterien feststellt, die für eine Testsituation sprechen, lässt sie die Abgase gemäß den gesetzlichen Grenzwerten reinigen, sodass das Fahrzeug die amtliche Zulassung für den Straßenbetrieb erhält. 

Unzulässige Steuerung der AdBlue-Einspritzung

Durch einen Katalysator werden gesundheits- und umweltschädliche Stoffe – wie Stickoxide (NOx) – aus den Abgasen herausgefiltert oder unschädlich gemacht. Das funktioniert zum Beispiel durch eine Abgasrückführung, die Abgase vor dem Ausstoßen ein zweites Mal verbrennt und damit unschädlicher macht. Eine weitere Möglichkeit ist das Einspritzen des Harnstoffs AdBlue, der die giftigen Stickoxide abbaut.

Bei der Fahrkurvenerkennung erkennt der Motor durch die Art, wie das Fahrzeug bewegt wird, ob es auf dem Prüfstand steht. Ist das der Fall, wird ausreichend AdBlue eingespritzt – der Harnstoff, mit dem die Abgase von Schadstoffen gereinigt werden. Im Normalbetrieb wird dann jedoch deutlich weniger AdBlue freigesetzt als im Prüfzyklus. Sonst müsste der Fahrzeughalter zu oft Harnstoff nachfüllen, was aufwändig und kostspielig ist. Die Autobauer nehmen dafür in Kauf, dass zu viel giftige Stickoxide in die Umwelt gelangen und die betrogenen Kunden von Fahrverboten bedroht sind.

Fahrkurvenerkennung in vielen Modellen verbaut

Soweit bekannt, wird die Abschalteinrichtung Fahrkurvenerkennung vor allem in Fahrzeugen mit EA 288-Motor ab dem Baujahr 2015 genutzt. Mit diesem Motor wurden sowohl Modellen der Marke VW als auch Fahrzeuge der VW-Tochterfirmen ausgestattet, nämlich die aktuellen Vierzylinder ab Baujahr 2015 von Audi, Seat und Skoda. Die Fahrkurvenerkennung dürfte demnach in folgenden Modellen mit dem Motor EA 288 zu finden sein:

• VW Polo V und VI

• VW Golf VII

• Golf Sportsvan

• VW Touran II

• VW T-Roc

• VW Beetle

• VW Tiguan

• VW Tiguan II

• VW Sharan II

• VW Passat B8

• VW CC

• VW Caddy

• VW Crafter

• VW Amarok

• VW T6

• Audi A1 bis A5

• Audi Q2

• Seat Ibiza

• Seat Toledo IV

• Seat Leon III

• Seat Ateca

• Seat Alhambra II

• Skoda Fabia III

• Skoda Rapid

• Skoda Octavia III

• Skoda Superb III

Weltweit mehrere Millionen Diesel betroffen

Über Abschalteinrichtungen verfügen aber bekanntlich neben den Modellen mit VW-Motoren auch zahlreiche andere Dieselmodelle – etwa von Mercedes, Porsche, BMW und Opel – und sind damit ebenfalls in den Abgasskandal verstrickt. Weltweit sind mehrere Millionen Fahrzeuge betroffen. Die Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgaswerte sieht bei den Autoherstellern unterschiedlich aus, doch alle haben eines gemeinsam: Die Fahrzeuge halten die gesetzlich vorgegebenen Abgaswerte nur in der Testsituation auf dem Prüfstand ein, nicht auf der Straße. Dadurch kommt es zu Fahrverboten und der Wertverlust des Fahrzeugs für die betrogenen Kunden ist oft hoch.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob Abschalteinrichtungen gegen EU-Recht verstoßen. Die EuGH Generalanwältin Eleanor Sharpston hält Abschalteinrichtungen für unzulässig. Die EU-Verordnung verlangt, dass die Abgasreinigung unter normalen Betriebsbedingungen funktionieren muss. Das entsprechende Urteil vom EuGH, das auch für deutsche Gerichte bindend ist, wird noch in diesem Jahr erwartet. 

Ist Ihr Dieselfahrzeug dabei? Jetzt beraten lassen!

Fahren Sie eines der genannten Diesel-Modelle? Dann kontaktieren Sie uns! Möglicherweise verfügt auch Ihr Fahrzeug über eine Fahrkurvenerkennung und ist vom Abgasskandal betroffen. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät und vertritt tausende Dieselfahrer gegen die Autobauer. Lassen auch Sie sich von uns zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten im Abgasskandal beraten! Gern prüfen unsere spezialisierten Rechtsanwälte, ob eine Schadensersatzklage auch in Ihrem Fall sinnvoll ist. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, rufen Sie uns an unter der 030 / 200 590 770 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@rueden.de.

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