Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss jeder Haushalt derzeit einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro im Monat entrichten – egal, wie viele Personen dort leben und unabhängig davon, ob tatsächlich ein Fernseher, ein Radio oder ein Computer vorhanden ist. Doch einige Bürger empfinden den Rundfunkbeitrag als ungerecht. Was passiert, wenn man sich weigert, zu bezahlen?
Was bis Januar 2013 nach der Gebühreneinzugszentrale GEZ-Gebühr hieß, nennt sich jetzt ARD ZDF Deutschlandradio Rundfunkbeitrag. Die GEZ-Gebühr musste nur bezahlen, wer einen Fernseher oder ein Radio besaß – der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben. Die Neuerung wurde notwendig, weil es immer schwieriger wird, zwischen Gerätearten zu unterscheiden: Informationen oder Unterhaltung können heute auch über das Fernsehen auf dem PC abgerufen oder mit dem Smartphone gehört werden.
Der neue Rundfunkbeitrag soll also die Programm- und Gerätevielfalt abdecken und umfasst Programmangebote per TV, Radio, Computer und Smartphone. Beliebter ist die Pflichtabgabe für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Umbenennung in Rundfunkbeitrag nicht geworden – und jetzt soll sie auch noch erhöht werden.
Mehr zur Frage, ob man die GEZ zahlen muss, im Video von Rechtsanwalt Johannes von Rüden:
GEZ: Gezahlt wird pro Wohnung
Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben. Als Wohnung in diesem Sinne gilt eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird. Sie muss einen eigenen Eingang haben und darf nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar sein. Pro Haushalt ist nur ein Beitrag zu entrichten. Familien, eingetragene Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften zahlen bislang ebenfalls 17,50 Euro im Monat – egal wie viele Fernseher, Computer oder Radios in der Wohnung stehen. Das Autoradio ist im Rundfunkbeitrag bereits enthalten, dafür muss nicht gesondert gezahlt werden.
Beitragsfrei sind Wohnungen oder Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften wie zum Beispiel Internate oder Kasernen. Auch für Gartenlauben in Schrebergärten und Datschen, wird kein Rundfunkbeitrag fällig. Wer Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II bezieht, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Ehepaare oder eingetragene Lebensgemeinschaften müssen nicht zahlen, wenn einer der Partner von der Rundfunkgebühr befreit ist. Wer BAFÖG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann sich ebenfalls von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.
Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen
Weil sie den neuen Rundfunkbeitrag als ungerecht empfinden, haben mehrere Bürger dagegen geklagt. Doch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied am 18. Juli 2018, dass die Beitragspflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist – obwohl Alleinlebende dadurch zwar stärker belastet werden als Familien und Wohngemeinschaften. Nur die Regelung für Zweitwohnungen wurde gekippt. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält die deutsche Rundfunkgebühr für zulässig: Es handele sich dabei nicht um unerlaubte staatliche Beihilfen.
Der neue Rundfunkbeitrag: Erhöhung um 86 Cent
Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat Ende Februar 2020 eine Beitragserhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro vorgeschlagen – erstmals seit 2009. Das entspricht einer Erhöhung um 86 Cent im Monat. Die Ministerpräsidenten haben der Erhöhung bereits zugestimmt und die Änderung könnte zum Januar 2021 in Kraft treten. Aber in einem Land regt sich Widerstand.
Weil CDU, Linke und AfD gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags waren, hat sich Sachsen-Anhalt bei der Abstimmung über die Erhöhung als einziges Bundesland enthalten. Es ist also noch unklar, ob es im Magdeburger Landtag eine Mehrheit für die Änderung geben wird. Die FDP-Bundestagsfraktion ist im Zusammenhang mit der Corona-Krise dafür, die Erhöhung erneut zu prüfen und eventuell auszusetzen.
Was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt?
Wer sich weigert, den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) zu bezahlen, riskiert hohe Nachzahlungen, denn der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtabgabe. Die Daten werden mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen und wenn für eine Wohnung kein Beitrag bezahlt wird, kommt früher oder später eine Zahlungsaufforderung. Und die sollte man auf keinen Fall ignorieren, denn wer die Anfrage einfach nicht beantwortet, muss mit einer Nachzahlung rechnen. In dem Fall kommt ohne besondere Mahnung ein Beitragsbescheid mit einem Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent der Beitragsschuld, mindestens aber acht Euro.
Wer grundsätzlich nicht bereit ist, den Betrag zu bezahlen, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine Zahlungsverweigerung läuft allerdings auf ein Gerichtsverfahren hinaus, das ziemlich teuer werden kann. Wenn kein Widerspruch eingelegt und einfach nicht bezahlt wird, kommt nach ungefähr vier Wochen eine Mahnung – und dann die zweite und die dritte. Wird noch immer nicht gezahlt, versucht der Beitragsservice die Gebühr zu vollstrecken, was bis zur Konto- und Lohnpfändung führen kann.
Wer den Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht entrichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Rundfunkanstalten können dann zusätzlich noch ein Bußgeld erheben – und wenn das nicht bezahlt wird, ist sogar eine Haftstrafe möglich.