Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN konnte in einem Verfahren im Abgasskandal gegen die Daimler AG einen gerichtlichen Vergleich erzielen. Der Stuttgarter Autobauer hat sich mit dem Besitzer eines Mercedes C200 d T geeinigt.
Der Mercedes-Fahrer aus NRW hatte Klage gegen die Daimler AG eingereicht, weil in seinem Fahrzeug eine Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgaswerte verbaut war. Dadurch hält der Mercedes Diesel im Straßenverkehr die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide nicht ein. Um ein gerichtliches Urteil zu vermeiden, bot die Daimler AG dem klagenden Kunden einen Vergleich an.
Der Kläger nahm das Angebot an und erhält jetzt 2.750 Euro – das sind zehn Prozent des Kaufpreises des Autos – zuzüglich zehn Prozent der Finanzierungskosten in Höhe von 69,30 Euro. Seinen Mercedes C200 d T darf er behalten.
„Dieser für den Verbraucher lukrative Vergleich zeigt, dass sich ein juristisches Vorgehen gegen die Daimler AG lohnt. Mercedes-Fahrer müssen sich nicht mit dem Abgasskandal abfinden, sondern erhalten eine angemessene Entschädigung vom Autohersteller“, erklärt Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei VON RUEDEN, die den klagenden Verbraucher vertreten hatte. Es sei zu vermuten, dass Daimler jetzt unter dem Druck der sich zugunsten der Verbraucher wandelnden Rechtsprechung agiere. „Wir sind zuversichtlich, auch zukünftig für weitere Verbraucher eine Entschädigung zu erstreiten“, so von Rüden weiter.
Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN unterstützt Mercedes-Fahrer, deren Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind, bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Betroffene Dieselfahrer können ein kostenloses Erstgespräch nutzen.