Der Vergleich im Rahmen des Abgasskandals, den der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit VW geschlossen hatte, steht kurz vor dem Abschluss. Der Konzern hat inzwischen über 750 Millionen Euro Schadensersatz an betrogene VW-Kunden überwiesen, die der Vereinbarung zugestimmt hatten. Aber die Zahlungen sind damit für den Autokonzern noch lange nicht abgeschlossen: Es gibt in Deutschland nämlich noch rund 50.000 offene Einzelklagen – und die Schadensersatzsummen dürften in den Fällen deutlich höher ausfallen.
Immer mehr Gerichte sehen es nämlich als erwiesen an, dass VW seine Kunden sittenwidrig geschädigt hat, darunter auch der Bundesgerichtshof (BGH), an dessen Position sich die meisten Oberlandesgerichte und Landgerichte orientieren. Der Diesel-Abgasskandal hat Volkswagen und andere Autokonzerne schon Milliarden gekostet. Wegen des drastisch gesunkenen Werts ihrer Diesel-Fahrzeuge fordern viele betroffene Kunden Schadensersatz von den Herstellern.
VW-Vergleichszahlungen fast abgeschlossen
Der Vergleich zum Musterverfahren im Abgasskandal sei inzwischen „im Wesentlichen abgewickelt“, teilte der VW-Konzern am Dienstag mit. VW hat im Rahmen des Vergleichs mit dem vzbv bislang mehr als 750 Millionen Euro an etwa 240.000 Dieselkunden überwiesen. Mit den Zahlungen werden Kunden für den Wertverlust ihrer Dieselfahrzeuge mit dem manipulierten Motor EA 189 entschädigt. Je nach Alter und Typ des Fahrzeugs sollen die betroffenen Kunden zwischen 1.350 und 6.257 Euro von VW erhalten haben.
Tausende Ansprüche würden aber zurzeit noch geprüft oder seien in der Umsetzung. Die Zahlen der registrierten Kunden dürften sich aber nicht mehr sehr verändern. Das Online-Portal, auf dem man sich registrieren konnte, soll nämlich am 6. Juli geschlossen werden. VW gibt an, sich mit über 90 Prozent den anspruchsberechtigten Kunden geeinigt zu haben.
Einzelklägern macht VW individuelle Angebote
Offen sind in Deutschland allerdings noch rund 50.000 Einzelklagen gegen VW vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Der BGH hat bereits am 25. Mai klargestellt, dass VW Schadensersatz zahlen muss. Der Einsatz illegaler Abgastechnik sei eine sittenwidrige Schädigung der Dieselkäufer. Betroffene VW-Kunden können demnach ihre mangelhaften Fahrzeuge zurückgeben und eine Erstattung des Kaufpreises fordern.
Nach diesem verbraucherfreundlichen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) will VW den Klägern jetzt individuelle Angebote unterbreiten. „Ziel von Volkswagen ist es, diese Verfahren im Einvernehmen mit den Klägern möglichst zügig zu beenden“, so VW. Die Entschädigungssummen werden einzeln ausgehandelt. „Wir gehen jetzt auf einzelne Anwälte zu, um Gespräche über den Rahmen von Vergleichen vorzubereiten“, heißt es dazu vom Wolfsburger Konzern.
Lohnt sich eine Einzelklage?
Mit einer Einzelklage lassen sich in der Regel bessere Ergebnisse erzielen als durch den Vergleich. In einigen Fällen wird sogar der komplette Kaufpreis erstatten, denn nicht alle Gerichte berechnen eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Wer Kunden betrügt, muss die vollständige Rückzahlung leisten, befanden zum Beispiel der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und das Landgericht Potsdam. Die Anrechnung der Nutzungsentschädigung auf den Kaufpreis sei unbillig, weil VW seine Kunden eindeutig getäuscht habe und die Käufer glauben ließ, „saubere“ Fahrzeugen zu erwerben.
Zudem besteht bei einer Schadensersatzklage sogar die Chance, vier Prozent Zinsen auf den gezahlten Kaufpreis seit Erwerb des Fahrzeugs zu erstreiten. In diesem Sinne hat Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 19. November 2019 geurteilt: VW muss dem Kunden den vollständigen Kaufpreis erstatten – zuzüglich vier Prozent Zinsen pro Nutzungsjahr. Das OLG Köln war vorher zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen: Der Zinsanspruch könne schon ab dem Kaufdatum bestehen. Einzelklagen dürften also gerade bei älteren Fahrzeugen sehr lohnend sein.
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