Corona: Wann gilt im Betrieb eine Maskenpflicht?

Veröffentlicht am in Arbeitsrecht

Immer mehr Unternehmen lassen ihre Mitarbeiter wieder am Arbeitsplatz arbeiten, doch das Risiko einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 besteht noch immer. Um ihre Beschäftigten nicht zu gefährden, müssen Betriebe Schutzmaßnahmen ergreifen – zum Beispiel Trennwände und mehr Abstand zwischen den Arbeitsplätzen zu Einhaltung des Mindestabstands. Aber wann müssen Beschäftigte eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?

Arbeitgeber müssen in Pandemie-Zeiten eine Fülle neuer Pflichten einhalten, um ihre Mitarbeiter vor einer Ansteckung zu schützen. Für die aktuelle Corona-Krise wurde in Deutschland ein spezieller SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard entwickelt. Er beinhaltet die Grundsätze, an denen sich Arbeitgeber orientieren können, um das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) einzuhalten und die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten.

„Grundsätzlich sieht das Arbeitsschutzgesetz vor, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich ist und diese zu schützen hat“, stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin dazu fest. Unternehmen seien auch in der jetzigen Situation dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und im Zweifel organisatorische Maßnahmen zu ergreifen.

Mindestabstand oder andere Schutzmaßnahmen

In einigen Branchen gibt es klare Vorgaben, die für alle Beschäftigten gelten. Das Personal in der Gastronomie muss zum Beispiel eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Im Homeoffice oder Einzelbüro besteht dagegen keine Ansteckungsgefahr einer, sodass das Tragen einer Maske dort nicht erforderlich ist. Wenn für einen Arbeitsplatz ein Ansteckungsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Gefährdungsbeurteilung sinnvoll. Schwierig ist der Schutz in Bereichen mit viel Publikumsverkehr wie im Handel und in Krankenhäusern, für die immer besonders strenge Hygieneregeln gelten. Aber auch bei Arbeitsplätzen in Fabriken oder Büros sind die Arbeitgeber während der Corona-Pandemie in der Pflicht.

Ein Mindestabstand von 1,5 Metern kann vor einer Ansteckung bei der Arbeit schützen. Er lässt sich leichter einhalten, wenn er durch Markierungen gekennzeichnet – zum Beispiel durch Klebestreifen auf dem Fußboden ist. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, sind Trennwände zwischen den Arbeitsplätzen eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu schützen.

Höheres Infektionsrisiko in Großraumbüros

Wenn die Sicherheit der Mitarbeiter weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen garantiert werden kann, müssen je nach Arbeitsplatz Schutzmasken oder Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern die persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen und eine Unterweisung zum Tragen der Masken durchführen.

Das Thema Mund-Nasen-Schutz betrifft vor allem Großraumbüros. Die Bundesanstalt rät Arbeitgebern, Büros nur so zu belegen, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand besteht. Die Schreibtische sollten auseinander gezogen und Arbeitsplätze nach Möglichkeit nicht von mehreren Mitarbeitern genutzt werden. Die Berufsgenossenschaften empfehlen, auch an Arbeitsplätzen das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter sicherzustellen. Wo möglich, sollte laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) von zu Hause aus – im Homeoffice – gearbeitet werden.

Wie lange schützt die Schutzmaske?

Das Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik (ITWM) hat anhand von mathematischen Simulationen ermittelt, dass beim Tragen der Schutzmaske vor allem die Tätigkeit eine Rolle spielt. Wenn sie durch Reden oder körperlich anstrengende Arbeit durchfeuchtet ist, schützt sie nicht mehr, sondern wird sogar zum Risiko.

Die Angaben der Hersteller zur Tragedauer sind nur Richtwerte und auch eine allgemeingültige Regel gibt es nicht. Ist die Maske durchfeuchtet, muss sie gewechselt werden. Bei starker körperlicher Belastung sollte sie fünfmal häufiger ausgetauscht werden, denn eine durchfeuchtete Maske schützt nicht mehr sicher vor einer Infektion – egal, um welchen Maskentyp es sich handelt. Durch Feuchtigkeit und Wärme verkeimt die Maske und beim Niesen oder Husten können Tröpfchen in die Umgebung gelangen.

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