EuGH-Generalanwältin hält Abschalteinrichtung für unzulässig

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wird heute über die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen in Diesel-Motoren verhandelt. In ihrem Schlussplädoyer stuft Generalanwältin Eleanor Sharpston eine Abschalteinrichtung zur Manipulation des Emissionskontrollsystems als „unionsrechtlich verboten“ ein. Wenn die Richter dieser Einschätzung folgen, können sich Dieselfahrer auf ein verbraucherfreundliches Urteil freuen.

Laut Generalanwältin Sharpston „stellt eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests von Dieselkraftfahrzeugen einen verstärkenden Einfluss auf die Funktion des Emissionskontrollsystems dieser Fahrzeuge ausübt, eine unionsrechtlich verbotene „Abschalteinrichtung“ dar, heißt es heute in einer Pressemitteilung des EuGH. Das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, rechtfertige den Einsatz einer solchen Vorrichtung nicht.

Abschalteinrichtungen nach EU-Recht zulässig?

Nach Enthüllungen in der Presse hatte die Pariser Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem geklärt werden soll, ob Abschalteinrichtungen notwendig und zulässig sind. Es geht um ein „Unternehmen X“, dessen Dieselfahrzeuge laut einem technischen Gutachten im Realbetrieb 50 Prozent mehr Stickoxide ausstoßen als auf dem Prüfstand. Dabei dürfte es sich um ein Dieselfahrzeug von VW handeln.

Im Zuge des Verfahrens hatte das französische Gericht den Europäischen Gerichtshof aufgefordert, rechtsverbindlich zu klären, ob eine Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung beeinflusst, nach EU-Recht zulässig ist – und falls ja, unter welchen Bedingungen.

Thermofenster für Sicherheit nicht notwendig

Die Generalanwältin des EuGH definiert, was sie unter einer Abschalteinrichtung versteht, nämlich einen Mechanismus, der die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems im realen Fahrbetrieb verringert, indem er Parameter des Fahrzeugs und seiner Umgebung ermittelt und die Abgasreinigung verändert. Erkennt das Emissionskontrollsystem also eine Testsituation und aktiviert daraufhin die Abgasreinigung, um die Zulassung zu erhalten, handelt es sich nach EU-Recht um eine illegale Abschalteinrichtung, da sie die Abgasreinigung im Realbetrieb wieder deaktiviert.

Sie stellt fest, dass die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, unzulässig ist. Eine Abschalteinrichtung dürfe ausnahmsweise genehmigt werden, wenn „die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten“. Allerdings sei diese Ausnahme eng auszulegen und dürfe nur gelten, um den Schutz des Motors vor dem Eintreten von unmittelbaren und plötzlichen Schäden zu gewährleisten – und nicht vor langfristigeren Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust.

Emissionsgrenzen müssen durchgängig eingehalten werden

Eine Abschalteinrichtung ist demnach nicht notwendig, um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Grundsätzlich müssten die Automobilhersteller dafür sorgen, dass ihre Fahrzeuge die vorgeschriebenen Emissionsgrenzen während des gesamten Regelbetriebs einhalten.

Mit dem sogenannten Thermofenster lässt sich die Abgasreinigung bei kühlen Temperaturen drosseln. Den Autobauern zufolge soll es dem Schutz der Motoren dienen, aber es drosselt auch die Abgasrückführung. Wenn der EuGH diese Ausnahme vom generellen Verbot der Abschalteinrichtungen tatsächlich kippt, könnte das in der Autobranche erneut ein gewaltiges Beben auslösen.

Verbraucherfreundliches EuGH-Urteil erwartet

Die Ausführungen von Generalanwältin Sharpston sind ein Entscheidungsvorschlag für die Richter des obersten Gerichts der Europäischen Union. Sie sind zwar nicht bindend, aber in den meisten Fällen folgen die Richter am EuGH den Gutachten der Generalanwälte. Betrogene Dieselfahrer können also auf ein verbraucherfreundliches Urteil hoffen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 5. Mai 2020 über einen Fall im VW-Abgasskandal. Auch dieses Urteil wird mit Spannung erwartet, denn es könnte ein weiteres wegweisendes Grundsatzurteil im Abgasskandal werden.

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