Der VW-Konzern hat sich jetzt doch mit den Verbraucherschützern auf einen Vergleich zur Entschädigung von Dieselkunden geeinigt. Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig trafen die Vertreter von VW und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) jetzt eine Vereinbarung.
Mit einer Gesamtsumme von 830 Millionen Euro sollen Verbraucher, die sich im Klageregister eingetragen haben, für den Abgasskandal um VW entschädigt werden, wie der vzbv am 28. Februar 2020 mitgeteilt hat. Bei diesem Vergleich haben die rund 260.000 berechtigten Verbraucher einen Anspruch auf gut 1.000 Euro – je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr.
Rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises sollen sich die VW-Besitzer auszahlen lassen können. Grundlage für die Berechnung der Entschädigung ist eine Matrix, die der Volkswagen-Konzern entwickelt hat. Es ist davon auszugehen, dass nur wenige Verbraucher tatsächlich 15 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten, vermutlich wird die ausgezahlte Summe in vielen Fällen geringer ausfallen. Zudem müssen die Volkswagen-Halter, die den Vergleich annehmen, das betroffene Fahrzeug behalten.
Verhandlungen scheiterten zunächst an Anwaltshonoraren
Vertreter von Volkswagen und des vzbv hatten unter der Vermittlung des OLG-Präsidenten und früheren Staatssekretärs im niedersächsischen Justizministerium, Wolfgang Scheibel, nach einer Lösung im Verfahren um die Musterfeststellungsklage gesucht. Zuletzt waren die Verhandlungen gescheitert – angeblich wegen überhöhter Anwaltshonorare. So hätten die mit dem Verfahren betrauten Anwälte der Kanzlei RUSS – ein Zusammenschluss der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer sowie Rogert & Ulbrich – pauschal 50 Millionen Euro für ihre Arbeit an den Vergleichsverhandlungen gefordert. VW lehnte die Zahlung ab, da die Forderung intransparent sei. Damit wurden die Verhandlungen zunächst abgebrochen.
Volkswagens außergerichtlicher Vergleich: transparent und angemessen?
Volkswagen bot daraufhin einen eigenen, außergerichtlichen Vergleich an. Der Konzern wollte rund 830 Millionen Euro auf die betroffenen Verbraucher verteilen. Verbraucherschützer und Anwälte bezweifeln jedoch, dass diese Verteilung transparent verlaufen und die jeweilige Entschädigungssumme tatsächlich angemessen sein würde. Hinzu kommt: VW-Fahrer, die dieses Angebot annehmen, würden damit gleichzeitig auf jeden weiteren rechtlichen Schritt gegen Volkswagen verzichten.
Was sollten Verbraucher nun tun?
Verbraucher haben nun die Wahl. Die im Klageregister eingetragenen Teilnehmer sind nicht länger an die Musterfeststellungsklage gebunden. Das bedeutet: Sie können den Vergleich von VW und vzbv annehmen oder aus der Musterfeststellungsklage austreten und eine Einzelklage einreichen. Die Verbraucher müssen bis zum 20. April 2020 entscheiden, ob sie die Vergleichszahlung erhalten wollen. Diese Frist hat VW gesetzt – mit Blick auf die erste Verhandlung des Abgasskandals vor dem Bundesgerichtshof (BGH) am 5. Mai 2020. Der BGH prüft dann, welche Schadensersatzansprüche im Dieselskandal bestehen. Entscheiden sich Verbraucher für eine Einzelklage gegen den Volkswagen-Konzern, können sie bis mindestens Oktober 2020 Klage erheben – und damit eventuell von einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des BGH profitieren.
Beste Optionen im Einzelfall prüfen lassen
Die beste rechtliche Option hängt stark vom Einzelfall ab. Verbraucher, die im Klageregister eingetragen sind, sollten sich anwaltlich beraten lassen. Je nach Fahrzeugmodell und Baujahr können unterschiedliche Entschädigungsansprüche gegen VW geltend gemacht werden – und möglicherweise Entschädigungssummen weit über 1.000 Euro erzielt werden. Außerdem kann VW dazu verpflichtet werden, das mangelhafte Fahrzeug zurückzunehmen.
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