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Rechtsanwalt und Partner
Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass Volkswagen im Abgasskandal Schadensersatz an die Verbraucher zahlen muss. Der klagende VW-Kunde erhält in seinem Fall 25.000 Euro vom Volkswagenkonzern und kann das manipulierte Fahrzeug wieder zurückgeben.
Kunden, die den zwischen Volkswagen und dem vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) ausgehandelten Vergleich angenommen haben, können nicht mehr klagen. Alle übrigen VW-Fahrer haben die Möglichkeit, das verbraucherfreundliche BGH-Urteil für sich zu nutzen und eine Einzelklage einzureichen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie individuell und kompetent.
"Ich kann nur sagen, alles Top. Bin mehr als zufrieden und hab mich mit Audi „geeinigt“. Konnte mir dadurch einen Q5 kaufen. Kann nur Positives berichten - besonders von Frau Kuhn."
Hr. Schlosser
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