Rückrufe von VW Passat-Modellen im Dieselskandal

Als der Abgasskandal 2015 erstmals publik wurde, war es der VW-Dieselmotor EA189, der den Stein ins Rollen brachte. In ihm wurde eine illegale Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgaswerte entdeckt. Dies führte zu zahlreichen Rückrufaktionen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Als eine der langlebigsten und meistverkauften VW-Modelle sind auch zahlreiche VW-Passat-Baureihen betroffen.

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Rückrufcode 23R7 für Passat-Modelle

Mit dem Herstellercode 23R7 begann der Rückruf von VW Passats im Juni 2016. Zunächst hieß es, nur Modelle aus den Baujahren 2010 bis 2016 seien betroffen. Bis Mai 2017 folgten jedoch etwa ein Dutzend weitere Rückrufwellen unter dem gleichen Code 23R7. Schlussendlich waren Fahrzeuge aus den Baujahren 2006 bis 2017 vom Abgasskandal betroffen. Außerdem weitete sich der Skandal aus, als bekannt wurde, dass auch im Nachfolgemotor, dem EA288, Abschalteinrichtungen verbaut wurden.

Die Verschleierung der Abgaswerte geschieht dabei durch eine interne Software, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im realen Straßenverkehr bewegt. Im Regelbetrieb stößt der Passat weit mehr Schadstoffe aus als gesetzlich zugelassen und in der Modellbeschreibung angegeben.

Die Manipulation erfolgt entweder durch Fahrkurvenerkennung oder – im Falle der späteren EA288-Motoren – durch Lenkwinkelerkennung. Beide Softwares überprüfen anhand der gefahrenen Kurven oder dem Einschlagen des Lenkrads, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im normalen Straßenverkehr bewegt. Nur auf dem Prüfstand werden die Abgase dann wie vorgeschrieben gesäubert. So spart VW teuren Harnstoff, der für die Abgasreinigung benötigt wird, sowie den Einbau hochwertigerer Filteranlagen. Dies stellt einen illegalen Eingriff in die Abgaswertmessung und somit Betrug am Kunden dar.

Liste der betroffenen Passat-Modelle                                         

Folgende Passat-Modelle sind von der Rückrufaktion wegen illegaler Abschalteinrichtungen betroffen:

  • VW Passat B6 1.6 (TDI, TDI Variant)
  • VW Passat B6 2.0 (TDI, TDI Variant, TDI 4-Motion, TDI Variant 4-Motion)
  • VW Passat B7 1.6 (TDI, TDI Variant)
  • VW Passat B7 2.0 (TDI, TDI Variant, TDI 4-Motion, TDI Variant 4-Motion)
  • VW Passat B8 1.6 (TDI, TDI Variant)
  • VW Passat B8 2.0 (TDI, TDI Variant, TDI 4-Motion, TDI Variant 4-Motion)
  • VW Passat CC 2.0 (TDI, TDI Coupe, TDI 4-Motion, TDI Coupe 4-Motion)

Schadensersatz für betroffene Passat-Fahrer

Wie vom Bundesgerichtshof bestätigt, muss Volkswagen die betrogenen Fahrzeugbesitzer entschädigen. In den meisten Fällen steht Käufern eines betroffenen Modells eine Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu. Der Entschädigungsabzug fällt dabei geringer aus als der mit dem Betrug einhergehende Wertverlust des Autos.

Wenn Sie glauben, eines der betroffenen Passat-Modelle zu besitzen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen. Wir prüfen kostenlos und individuell, ob Ihr Passat zu den betroffenen Modellen gehört und ob sich eine Klage lohnt. Unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung informiert Sie über Ihre Rechte im Abgasskandal. Rufen Sie uns an unter 030 / 200 590 770 oder schreiben Sie eine Mail an info@rueden.de. Wir sind rund um die Uhr erreichbar!

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