Abgasskandal: Diese Audi A1-Modelle sind vom Rückruf betroffen

Wie viele andere Autobauer steckt auch Audi im Abgasskandal. Betroffen ist dabei unter anderem der Audi A1. Wurde Ihr Audi A1 in die Werkstatt zurückgerufen? Wir erklären Ihnen, welche Ausführungen betroffen sind und was der Rückruf für Sie bedeutet.

Audi ruft unter Code 23Q7 viele Audi A1 zurück

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Rahmen des Abgasskandals für verschiedene Audi-Serien einen Pflichtrückruf angeordnet. Das bedeutet, dass Audi als Hersteller festgestellte Mängel an den Fahrzeugen beheben muss. Konkret geht es um illegale Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung des Fahrzeugs negativ beeinflussen. Diese Manipulation wurde auch beim Audi A1 festgestellt. Von der Rückrufaktion, die unter dem Herstellercode 23Q7 läuft, sind die folgenden Audi A1-Modelle betroffen, wenn sie zwischen 2008 und 2015 gebaut worden sind:

  • Audi A1 1.6 TDI
  • Audi A1 2.0 TDI
  • Audi A1 1.4 TFSI

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Folgen von Softwareupdates nicht absehbar

Das Ziel des Rückrufs: Diese Fahrzeuge sollen in die Werkstätten gebracht werden, um ein Softwareupdate aufzuspielen. Dabei wird die unerlaubte Abschaltfunktion deaktiviert. Denn: In den betroffenen Fahrzeugen regelt eine manipulierte Software die ausgestoßenen Abgase. So hält ein Audi A1 auf dem Prüfstand die vorgegebenen Abgasgrenzwerte ein, im Realbetrieb auf der Straße jedoch nicht, da die Abgasreinigung gedrosselt wird. Welche Folgen das von Audi vorgeschlagene Softwareupdate hat, ist noch nicht absehbar. Möglich sind unter anderem eine Verschlechterung der Motorleistung bis hin zur Versottung des Motors, bei der dieser langfristig durch eine Mischung aus Kohlenwasserstoff, Kondenswasser und Ruß verstopft wird. Weigert sich ein Audi A1-Besitzer jedoch, dem Rückruf zu folgen und die neue Software aufspielen zu lassen, kann das KBA das betroffene Auto stilllegen. Dann darf der Besitzer dieses Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr nutzen. Audi A1-Fahrer sind nun zurecht verunsichert.

Sie sind sich als Audi A1-Besitzer nicht sicher, wie Sie auf den Rückruf reagieren sollen? Lassen Sie sich von unseren Verbraucherrechtsanwälten beraten! Die Erstberatung ist bei der Kanzlei VON RUEDEN kostenlos. Kontaktieren Sie uns unter 030 – 200 590 770 oder unter info@rueden.de.

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